FAQ zur Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT)

Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen regelt die Weiterbildung für die Berufsgruppe mit der Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) [externer Link] in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert hat. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

1. Grundlagen der psychotherapeutischen Weiterbildung gemäß der WBO PT

2. Zulassung und Anerkennung von Weiterbildungsstätten

3. Durchführung und Organisation der Weiterbildung

4. Weiterbildungsbefugte

5. Supervision und Selbsterfahrung

6. Dokumentation, Anrechnung und Abschluss