Berufstätigkeit in Führung, Leitung gestalten – Rückblick auf den Fachtag „Angestellte im Fokus“ am 15. April 2026

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten in verschiedenen Versorgungssettings in leitender Tätigkeit. Der hybrid durchgeführte Fachtag „Angestellte im Fokus – Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Führung – Leitung gestalten“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 15. April 2026 beleuchtete die rechtlichen Grundlagen ihrer Berufstätigkeit in Führungspositionen und die mit einer leitenden Aufgabe verbundenen Chancen und Herausforderungen. Kammerpräsident Andreas Pichler  dankte in seiner Begrüßung dem federführend verantwortlichen Ausschuss „Psychotherapie in Anstellung“ für die Konzipierung und Durchführung des Fachtages.

Durch das Programm führten die Ausschussvorsitzende Natalia Morgunova und die stellvertretende Ausschussvorsitzende Elina Kisselenko. Über 180 Interessierte waren der Einladung in die Geschäftsstelle der Kammer gefolgt oder hatten die Möglichkeit genutzt, online teilzunehmen. Einführend betonte Andreas Pichler: Viele Kolleginnen und Kollegen würden bereits kurz nach Berufseintritt mit Leitungsaufgaben konfrontiert oder damit betraut. Mit Blick auf die Veränderungen im Gesundheitssystem gewinne dieser Schritt auch zunehmend an Bedeutung – aus fachlicher Sicht und ebenso, um die Rolle der Profession in einem historisch ärztlich geprägten System zu stärken.

Elisabeth Dallüge , im Kammervorstand unter anderem mit Themen der Anstellung befasst, ging aus aktuellem Anlass auf die Sparpläne des Bundesgesundheitsministeriums ein. Es sei zu befürchten, dass die Kürzungen für den ambulanten Bereich perspektivisch auch die stationären Strukturen betreffen würden. Der Berufsstand sei gefordert, auf die negativen Folgen hinzuweisen und sich für die psychotherapeutische Versorgung insgesamt zu engagieren.

Rahmenbedingungen aus juristischer Perspektive

Dr. jur. Martin Liebig erläuterte  die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Führungspositionen. Insbesondere nahm er den Arbeitsbereich Krankenhaus in den Blick, für den in Nordrhein-Westfalen das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW [externer Link] maßgeblich sei. Der Gesetzgeber habe darin festgehalten: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können der Betriebsleitung einer Klinik angehören und in Abteilungen, in denen psychotherapeutische Leistungen angezeigt sind, fachlich eigenverantwortlich und selbstständig in fachlicher Führungsposition sein. Fragen zur Weisungsbefugnis kläre die Berufsordnung der Kammer, hielt der Rechtsanwalt fest. Darin sei beispielsweise geregelt, dass Weisungen, die sich auf die fachliche Ausübung der Tätigkeit beziehen, nur dann zu befolgen sind, wenn die Anweisenden über entsprechende psychotherapeutische Qualifikationen verfügen. Insgesamt würden die bestehenden Rechtsgrundlagen der Profession und Arbeitgebenden bei der Besetzung und Ausgestaltung von Leitungspositionen erhebliche Spielräume bieten, sagte Dr. jur. Martin Liebig.

Psychotherapeutische Leitung im Krankenhaus

Einen Einblick in Leitungsrollen im Krankenhaus und damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen vermittelte Svenja Papenbrock , Therapeutische Leitung der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen im Evangelischen Klinikum Bethel, Universitätsklinikum Bielefeld. Die Psychologische Psychotherapeutin, die auch der Klinikleitung angehört, stellte die Vielfalt der Tätigkeiten in Führungspositionen vor und zeigte auf, wie mit steigender Verantwortung neben der Patientenversorgung zunehmend Themen wie Ressourcenplanung, strategische Ausrichtung, gesundheitspolitische Entwicklungen und Gremienarbeit den Arbeitsalltag prägen. Leitende Stellen im klinischen Setting würden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten viele berufliche und persönliche Entwicklungspotenziale bieten, hob Svenja Papenbrock hervor. Zugleiche stärke es die Position der Profession in diesem Versorgungsbereich, wenn entsprechende Stellen psychotherapeutisch besetz würden. Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 habe sich die Präsenz des Berufsstandes in den Kliniken eindrucksvoll verfestigt. Kolleginnen und Kollegen in Leitungsfunktionen würden mit ihrem Know-how und ihrem Engagement dazu beitragen, diese Entwicklung weiter voranzubringen.

Trialogische Leitung auf Augenhöhe

Niko Meys  beschrieb seine Erfahrungen beim Start in eine psychotherapeutische Leitungskultur in der LVR-Klinik Mönchengladbach. Der Psychologische Psychotherapeut hat in der Gerontopsychiatrie des Hauses die Position der Psychologischen Abteilungsleitung inne. Sein Wechsel in die Führungsposition habe im Rahmen einer Neuausrichtung stattgefunden, bei der das System einer ärztlich und pflegerisch besetzten Leitung auf eine trialogische Leitung mit einer dritten psychotherapeutischen Position umgestellt wurde. Die neue Struktur wurde sowohl auf Abteilungs- als auch auf Stationsebene eingeführt. Im Alltag bringe die trialogische Leitung auf Augenhöhe viele Verbesserungen mit sich, erklärte Niko Meys, der auch beratendes Mitglied im Klinikvorstand ist. Dazu gehöre, Beweggründe für Entscheidungen besser nachvollziehen, sich direkt einbringen und Prozesse mit anstoßen zu können. Über seine Mitarbeit auf Augenhöhe könne er zudem darauf hinwirken, dass fachliche und berufsrechtliche Aspekte von Beginn mitgedacht werden. Eine wichtige Basis für eine gut funktionierende trialogische Leitung sei, Zuständigkeiten und Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse von Beginn an klar zu definieren.

Aufgabenvielfalt im Gesundheitsamt

Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten attraktive Möglichkeiten für die Berufstätigkeit in Führungsposition. Andrea Melville-Drewes , stellvertretende Amtsleiterin und Leiterin der Abteilung Sozialpsychiatrie im Gesundheitsamt Düsseldorf, schlüsselte die vielfältigen Einsatz- und Aufgabenbereiche sowie die Entwicklungsmöglichkeiten in einem Gesundheitsamt auf. Dabei hielt die Psychologische Psychotherapeutin fest, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen für Führungsaufgaben sehr gut qualifiziert seien. Es kursiere zwar oft noch die tradierte Ansicht, dass Leitungspositionen in einem Gesundheitsamt ärztlich besetzt sein sollten. Doch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden durch ihre Ausbildung für eine leitende Tätigkeit zentrale Fähigkeiten wie beispielsweise Motivationsfähigkeit und Kommunikationskompetenz von Haus aus mitbringen. Insbesondere unterstrich Andrea Melville-Drewes, dass Führung auch Gestaltung bedeute. Eine verantwortliche Position im Gesundheitsamt biete hierfür gute Voraussetzungen.

Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, Sichtbarkeit der Profession stärken

Jeweils nach den Vorträgen  brachten sich Teilnehmende live und online mit Fragen und Kommentaren ein. Angesprochen wurden dabei unter anderem Aspekte der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die tarifliche Eingruppierung der Profession und Spielraum bei Vergütungsfragen.

Die Sichtbarkeit der Profession im Angestelltenbereich sei ein großes Thema, das bereits im vermeintlich Kleinen beginne, hielt Elisabeth Dallüge abschließend fest. So sei es beispielsweise für Führungskräfte eine Aufgabe, mit darauf hinzuwirken, dass in Arbeitsverträgen und Stellenbeschreibungen die für die Profession korrekte Berufsbezeichnung eingetragen werde. Andreas Pichler fasste in seinem Schlusswort zusammen: Der Fachtag habe gezeigt, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Führungspositionen sehr gut qualifiziert seien. Die Berufstätigkeit in leitender Funktion biete ihnen viel Gestaltungs- und Entwicklungspotenzial. In Führung zu gehen sei zudem ein Weg, die Sichtbarkeit und den Beitrag der Profession in einem tradiert ärztlichen System weiter zu stärken und auszubauen.

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