Beratungsangebot für Kammermitglieder bei sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Erfahrung von Mobbing, Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Gewalt ist ein häufiges Thema in der psychotherapeutischen Arbeit. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten helfen betroffenen Patientinnen und Patienten, diese Erfahrungen zu verarbeiten.

Doch was ist, wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Ausübung ihres Berufes selbst Opfer von Diskriminierungserfahrungen, Mobbing oder sexueller Belästigung werden?

Das Beratungsangebot der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zu sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz ist eine erste Anlaufstelle für betroffene Kammerangehörige. Die Kammer möchte sie mit diesem Hilfsangebot unterstützen, ihre Rechte zu kennen und sich Hilfe organisieren zu können.

 
  • Hilfsangebote bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Kammermitglieder, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren haben, können sich durch eine Juristin der Kammer für eine erste Orientierung und Einordnung/Hilfestellung beraten lassen. Dies gilt für angestellte, selbstständige und ehrenamtlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

    In der Beratung werden mit Ihnen rechtliche Möglichkeiten erörtert, Belästigungen entgegenzutreten, und wie Sie weitere Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten finden. Eine rechtliche Vertretung durch die Kammer ist jedoch nicht möglich.

    Die Beratung kann telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erfolgen (Kontaktdaten s. unten). Da per E-Mail allerdings keine vollständig datengeschützte Kommunikation garantiert werden kann, bitten wir Sie, in diesem Fall nur die nötigsten Informationen mitzuteilen, um Ihr Anliegen zu beschreiben.

    Sie können sich auch anonym beraten lassen. Bitte teilen Sie in diesem Fall in Ihrer Nachricht keine persönlichen Daten wie Ihren Namen, die Namen anderer Personen oder Adressen mit.

    Alle Beratungsgespräche und sämtliche Korrespondenz mit Ihnen unterliegen selbstverständlich der Dienstverschwiegenheit sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

    Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgebende und Betriebsräte“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes [PDF, 1,9 MB] [Stand 05/2025].

  • Hilfsangebote bei Mobbing- oder Diskriminierungserfahrungen

    Kammermitglieder, die Probleme aufgrund von Mobbing- oder Diskriminierungserfahrungen gleich welcher Art am Arbeitsplatz erfahren haben, können sich durch eine Juristin der Kammer für eine erste Orientierung und Einordnung/Hilfestellung beraten lassen. Dies gilt für angestellte, selbstständige und ehrenamtlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

    In der Beratung werden mit Ihnen rechtliche Möglichkeiten erörtert, Mobbing und Diskriminierung entgegenzutreten, und wie Sie weitere Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten finden. Eine rechtliche Vertretung durch die Kammer ist jedoch nicht möglich.

    Die Beratung kann telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erfolgen (Kontaktdaten s. unten). Da per E-Mail allerdings keine vollständig datengeschützte Kommunikation garantiert werden kann, bitten wir Sie, in diesem Fall nur die nötigsten Informationen mitzuteilen, um Ihr Anliegen zu beschreiben.

    Sie können sich auch anonym beraten lassen. Bitte teilen Sie in diesem Fall in Ihrer Nachricht keine persönlichen Daten wie Ihren Namen, die Namen anderer Personen oder Adressen mit.

    Alle Beratungsgespräche und sämtliche Korrespondenz mit Ihnen unterliegen selbstverständlich der Dienstverschwiegenheit sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

    Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Mobbing in der Arbeitswelt - Bedeutung, Verbreitung und Prävention (Mobbing-Report 2024)“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Referat IIIb4 „Gesundheitliche Auswirkungen des Wandels der Arbeit, Arbeitsstätten“ [PDF, 2,1 MB] [Stand 02/2025].

               
  • Ihre Kontaktmöglichkeiten

    Telefon: 0211 52 28 47-44 (dienstags 12:30 bis 13:30 Uhr)
    E-Mail: antidiskriminierung@ptk-nrw.de
    Per Mail über unser Kontaktformular


FAQ zum Beratungsangebot „Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz“ für Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

  • Welchen Umfang hat die Beratung?

    Die Kammer möchte ihre Mitglieder in schwierigen Situationen am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung unterschiedlicher Art) unterstützen. Die Beratung durch eine Juristin dient der ersten gemeinsame Klärung des Sachverhalts, der Beratung über erste Handlungsschritte und Handlungsmöglichkeiten sowie ggfs. der Nennung von Beratungsstellen für die weitere Prozessbegleitung.

  • Wer führt die Beratung durch?

    Die Beratung wird durch eine Angestellte der Kammer durchgeführt, die Volljuristin ist.

  • Unterstützt/begleitet die Kammer auch bei Gerichtsverfahren?

    Nein, die Beratung der Kammer ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Die Kammer kann Sie jedoch ggfs. bei der Entscheidung unterstützen, ob eine anwaltliche Beratung ratsam sein könnte.

  • Kann die Beratung auch vollständig anonym stattfinden?

    Ja, Sie können sich auch anonym beraten lassen. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, der Kammer keine persönlichen Daten wie Ihren Namen, Ihre Praxisadresse, Namen von Kolleginnen und Kollegen sowie Namen der Person, von der ggfs. die Diskriminierung/Belästigung usw. ausgeht, mitzuteilen. Weisen Sie bestenfalls vor Beginn der Beratung darauf hin, dass sie anonym erfolgen soll. 

  • Was bedeutet „sexuelle Belästigung“?

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt einige Beispiele für sexuelle Belästigung, etwa Bemerkungen sexuellen Inhalts oder die Aufforderung zu sexuellen Handlungen. Es kann zwischen drei Kategorien unterschieden werden:

    • Verbale Belästigungen (bspw. sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze, aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, sexuell zweideutige Kommentare/Komplimente, Fragen mit sexuellem Inhalt (zur Privat- und Intimssphäre), die Aufforderung zu intimen oder sexuellen Handlungen, unangemessene Einladungen usw.)
    • Nonverbale Belästigungen (bspw. aufdringliches und einschüchterndes Starren, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen, unerwünschte SMS, E-Mails usw. mit sexuellem Bezug, Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials, unsittliches Entblößen)
    • Körperliche Belästigungen (bspw. jede unerwünschte Berührung, auch, wenn die Berührung scheinbar zufällig schien, wiederholte körperliche Annäherung, wiederholt körperliche Distanz (etwa eine Armlänge) nicht wahren, körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung)
  • Was sind Kriterien für Mobbing?

    Mobbing-Handlungen müssen u. a. wiederholt, über einen längeren Zeitraum, systematisch, häufig und andauernd, intentional, kränkend unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen. Ein einzelner Konflikt oder einmaliges schikanierendes Verhalten im Allgemeinen ist noch kein Mobbing.

  • Vor welchen Arten von Diskriminierung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen im Erwerbsleben?

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsleben aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (vgl. § 19 AGG).

  • Welche Beratungsstellen gibt es in NRW und auf Bundesebene?

Ihre Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0211 52 28 47-44
(dienstags 12:30 bis 13:30 Uhr)
E-Mail: antidiskriminierung@ptk-nrw.de
Per Mail über unser Kontaktformular