Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen - Ansprechpartner, Anträge und Informationen

Die stark zunehmende Zahl an schutzbedürftigen Asylsuchenden und Flüchtlingen mit einem besonderen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf fordert eine Stärkung der Versorgungsangebote. Im Rahmen der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz aus Oktober 2015 wurde § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV daher um eine Ermächtigungsform erweitert. Behandelt werden dürfen jedoch lediglich die Menschen, die sich bereits mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten und damit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen Weiterbildung können eine entsprechende persönliche Ermächtigung beantragen. Wichtig ist, dass noch kein Teilnahmestatus an der vertragspsychotherapeutischen / -ärztlichen Versorgung vorliegt. Für Psychosoziale Zentren gibt es die Möglichkeit einer Institutsermächtigung. Die Ermächtigung ist bedarfsunabhängig. Das bedeutet, dass der Zulassungsausschuss bei entsprechender Vorlage der Voraussetzungen verpflichtet ist, die Ermächtigung zu erteilen.

Ihre Ansprechpartner

Bei Interesse an einer Ermächtigung oder Fragen zu diesem Thema steht Ihnen für den Landesteil Westfalen-Lippe Frau Tanja Scheffler, Zulassungsausschuss für Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 0231/9432-3288 und über die E-Mail-Adresse tanja.scheffler@kvwl.de zu erreichen. Auf ihrer Internetseite hält die KVWL die Anträge für die vertragspsychotherapeutische Versorgung [externer Link] bereit.

Für den Landesteil Nordrhein wenden Sie sich an Frau Raffaela Bamberg, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln – Kammer Psychotherapie, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo). Frau Bamberg ist erreichbar unter der Telefonnummer Tel. 0221/7763-6512. Auf ihrer Internetseite hält die KVNO die Anträge für die vertragspsychotherapeutische Versorgung [externer Link] bereit.

Informationsmaterial zum Download

Wichtige Hilfestellungen gibt auch der Ratgeber „Wie beantrage ich eine Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen?“ der Bundespsychotherapeutenkammer. Unter dem Menüpunkt „Hilfen für die Helfer“ finden Sie weitere Informationen für die psychotherapeutische Arbeit mit Flüchtlingen.

Informations- und Dialogveranstaltung in Dortmund

Darüber hinaus möchten wir Ihnen mit der Informations- und Dialogveranstaltung „Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen“ am 15. Juni 2016 in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe die Möglichkeit bieten, Fragen zu klären und untereinander ins Gespräch zu kommen. Hier können Sie sich zu der mit drei Fortbildungspunkten akkreditierten Veranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Aktuelle Umfrage – Ihre Mithilfe zählt

Abschließend möchten wir Sie nochmals auf unsere Umfrage „Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen – Aktivitäten bei Ihnen vor Ort“ aufmerksam machen. Sie können den Fragebogen direkt online ausfüllen.

Ihre Angaben helfen uns, ein Bild über die Situation in den Regionen zu gewinnen, passgenaue Fortbildungen zu konzipieren, weitere Handreichungen für die Praxis zu entwickeln sowie Informationen zu bündeln und weiterzureichen. Die Teilnahme erfordert nur wenige Minuten. Wir freuen uns, wenn Sie sich diese Zeit nehmen und bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

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