Gutachten des Sachverständigenrats: Langes Warten auf Psychotherapie

Patientinnen und Patienten warten hierzulande im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Das am 2. Juli 2018 veröffentlichte Gutachten bestätigt damit die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Ihr zufolge müssen Menschen im Mittel sogar fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten.

Auch in der stationären Versorgung bestehen Wartezeiten: Psychisch kranke Menschen, die eine Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus benötigen und nicht als Notfall eingewiesen werden, warten ein bis zwei Monate auf den Therapiebeginn, so das Gutachten.

Ambulantes Angebot an intensiven Behandlungen ausbauen

Um die Wartezeiten zu verringern, fordern die Gutachter mehr ambulante und teilstationäre Angebote. Insbesondere plädieren sie dafür, das ambulante Angebot an intensiven Behandlungen auszubauen. Damit sind Behandlungen mit höherer Frequenz gemeint. Viele Patientinnen und Patienten ließen sich in der Hoffnung auf hochfrequente Psychotherapien in Kliniken einweisen. Intensive Psychotherapien würden jedoch meist gar nicht zu den Behandlungen gehören, die in Psychiatrien angeboten werden, so die Gutachter. Sie empfehlen daher, intensive Behandlungsangebote auszubauen. Dies sollen vor allem psychotherapeutische Angebote sein, zum Beispiel kombiniert mit psychiatrischer Krankenpflege – als eine wesentliche Ergänzung sowohl der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen als auch der (teil-)stationären Behandlungsmöglichkeiten.

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