Rückblick auf die 4. Sitzung der 6. Kammerversammlung am 7. November 2025

Am 7. November 2025 kam die 4. Sitzung der 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen im Düsseldorfer Lindner Hotel zusammen. Präsident Andreas Pichler hieß in seiner Begrüßung der Delegierten auch die PiA-Vertretung NRW (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung) und die Vertreterin der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) als Gäste bei der Tagung willkommen.
In seiner Eröffnungsrede ging Andreas Pichler auf die gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen ein, die die Arbeit der Profession derzeit prägten. Er betonte die Bedeutung einer besonnenen, fachlich fundierten Haltung in einer Zeit, die von Unsicherheit und schnellen Urteilen gekennzeichnet sei. Zugleich verwies er auf die drängenden Herausforderungen in der Gesundheitspolitik – etwa bei der Finanzierung des Gesundheitssystems oder Fragen der Patientensteuerung.
Mit Blick auf die personelle Neubesetzung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hob er hervor, dass die kommenden Monate entscheidend für die Weichenstellungen im Gesundheitswesen sein würden. „Gerade jetzt brauchen wir gute Ideen und eine klare Positionierung unseres Berufsstands“, so der Präsident. Er unterstrich, dass es zu den zentralen Aufgaben der Kammer gehöre, die berufspolitischen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit aktiv mitzugestalten – etwa bei der Umsetzung der neuen Weiterbildung, der Stärkung der Versorgungsstrukturen und den anstehenden gesetzlichen Reformprozessen.
Weiterbildung: Umsetzung und Finanzierung
Im Rahmen des mündlichen Berichtsteils schilderte Vorstandsmitglied Georg Schäfer den Stand der Umsetzung der Weiterbildung. Die Informationsveranstaltungen der Kammer für verschiedene Zielgruppen seien gut genutzt worden. Man habe erste Weiterbildungsstätten anerkennen können; weitere Anträge seien in Bearbeitung. Viele Einrichtungen zögerten aber angesichts der unklaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit der Antragstellung.
Das am 6. November 2025 verabschiedete Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sei ein Schritt in die richtige Richtung zur Finanzierung der Weiterbildung, reiche aber keineswegs aus, konstatierte Georg Schäfer. Zwar könnten Weiterbildungsambulanzen nun alle mit Patientenbehandlungen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) verbundenen Kosten in ihre Verhandlungen mit den Krankenkassen einbringen. Die Finanzierung in Hochschulambulanzen sei allerdings unzureichend, der Finanzierungsbedarf in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken gar nicht geregelt worden. Der Kammervorstand werde sich weiter für eine tarifanaloge Vergütung der PtW entsprechend eines akademischen Heilberufs einsetzen. Der Gesetzgeber sei nach wie vor gefordert, seiner Verantwortung nachzukommen und tragfähige Lösungen zu entwickeln, appellierte Georg Schäfer in Richtung Politik.
Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes
Angesichts aktueller Debatten über ein Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen informierte Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge, dass die Kammer sich konstruktiv mit der Zentralstelle PeRiskoP (Personen mit Risikopotenzial) des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalens (LKA NRW) ausgetauscht habe. Eine Registerbildung finde nicht statt, die Datenschutzvorgaben würden eingehalten. Problematisch bleibe jedoch, dass die Erfassung potenziell gefährdender Personen finanziert werde – nicht aber ihre Behandlung oder präventive Unterstützung. Der Vorstand werde seine Gespräche hierzu fortsetzen. Andreas Pichler ergänzte, dass der Kammervorstand eine Registerbildung und pauschale Stigmatisierungen psychisch erkrankter Menschen entschieden ablehne. Wichtiger und mehr im Sinne der Patientinnen und Patienten sei es, gute Nachsorgestrukturen für ihre kontinuierliche und verantwortungsvolle Versorgung zu entwickeln.
Wie in einigen anderen Bundesländern werde derzeit in Nordrhein-Westfalen die Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vorbereitet, fuhr Andreas Pichler fort. Auslöser seien unter anderem Defizite bei der zeitnahen Heranziehung von im Sinne des PsychKG qualifizierten ärztlichen Attesten im Rahmen von Unterbringungsverfahren gewesen. Daher werde erwogen, künftig auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Ausstellung entsprechender Zeugnisse einzubeziehen, da ihre Qualifikation sie hierfür besonders befähige.
Psychosoziale Notfallversorgung
Vizepräsidentin Julia Leithäuser kam auf den Ausbau der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zu sprechen. Sie berichtete, dass ein auf Landesebene entstehendes Konzept Notfallseelsorge, Hilfsorganisationen und Fachkräfte enger verzahnen und Abläufe verbindlich regeln solle – vom Alltagseinsatz bis hin zur Großschadenslage. Noch offen sei die Position der Leitenden Notfallpsychotherapeutinnen und Notfallpsychotherapeuten in der Einsatzkette. Auch Fragen der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung müssten noch geklärt werden, merkte Julia Leithäuser an. Ein großer Teil der Unterstützung beruhe derzeit auf ehrenamtlichem Engagement, das allerdings stabile Strukturen und klare Verantwortlichkeiten erfordere. Der Vorstand strebe daher an, in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen eine spezifisch für die psychotherapeutische Akutversorgung qualifizierte ehrenamtliche Ansprechperson zu benennen.
Auf Bundesebene sei der Vorstand in das neu gegründete Netzwerk des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingebunden, das die psychosoziale Unterstützung im Krisenfall koordinieren solle. Dort sei deutlich geworden, dass es klar definierte Koordinierungsstellen brauche, die auch Privatpraxen einbeziehen und die Zusammenarbeit der Ressorts in den Ministerien verbessern. Julia Leithäuser rief die Delegierten auf, das Thema Notfallversorgung in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern weiterzudenken und aktiv an ihrer Weiterentwicklung mitzuwirken.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im stationären Bereich
Mit Blick auf die unklare Abgrenzung psychotherapeutischer Zuständigkeiten im stationären Bereich griff Elisabeth Dallüge ein weiteres Thema auf der Agenda des Vorstands auf. Während in der ambulanten Versorgung seit 1999 eindeutig geregelt sei, wer mit Approbation und entsprechender Qualifikation psychotherapeutisch behandeln dürfe, würden die Strukturen in vielen Kliniken weiterhin auf dem Delegationsprinzip beruhen: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien als Angehörige eines freien Heilberufs im stationären Bereich in ärztliche Hierarchien eingebunden. Die fehlende eindeutige Festlegung, welche Berufsgruppen stationär psychotherapeutische Leistungen erbringen dürfen, führe häufig zu Unklarheiten bei den Verantwortlichkeiten.
Auch die Richtlinie über die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) bleibe ungenau, kritisierte Elisabeth Dallüge. Sie unterscheide zwar zwischen ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeiten, fasse den Begriff „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ jedoch sehr weit. Damit sei nicht immer gewährleistet, dass psychotherapeutische Leistungen von entsprechend qualifizierten Fachkräften erbracht würden. Der Vorstand sehe hier erheblichen Handlungsbedarf, um den Berufsstand in stationären Strukturen angemessen zu verankern und die Qualität der Versorgung langfristig zu sichern.
Psychische Gesundheit: Förderung und Prävention
Vorstandsmitglied Bettina Meisel ging auf die Förderung von psychischer Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen ein. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei der Ansatz „Mental Health in all Policies“ verankert – verbunden mit Maßnahmen zur besseren Unterstützung junger Menschen sowie einer stärkeren Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt. Deutlich werde das Verständnis dafür, das an Gesundheitsförderung und Prävention eine große Bandbreite an Ressorts und Politikfeldern zu beteiligen ist. Entscheidend sei jedoch, Rahmenbedingungen zu schaffen, die psychische Gesundheit in Schule, Ausbildung, Beruf und Alltag fördern. Dies erfordere Verhaltens- aber auch Verhältnisprävention und eine verlässliche Finanzierung, betonte Bettina Meisel.
Prävention eröffne Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zugleich ein breites Tätigkeitsfeld, hielt sie fest. Als Beispiel nannte sie das Gruppenprogramm „#gemeinsamstark“, das in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) umgesetzt wurde. Der Kammervorstand engagiere sich auch auf Landesebene beispielsweise durch die aktive Teilnahme an der Landesinitiative Gesundheitsförderung und Prävention. Auf Bundesebene arbeite der Vorstand am Round Table der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Arbeitsfeld Prävention mit.
Vielschichtiger Austausch im Plenum
Zu jedem Schwerpunkt tauschten sich die Kammerversammlungsmitglieder vertiefend aus. Hinsichtlich der Finanzierung der Weiterbildung wurde betont, dass schnelle pragmatische Lösungen und eine angemessene Bezahlung der PtW zentrale Zielmarken blieben. Bezüglich der Novellierung des PsychKG und der Einbindung der Profession in die PSNV bestand große Einigkeit, Verantwortung zu übernehmen, die Gespräche fortzusetzen und Vernetzungen anzustreben. Mit Blick auf den stationären Bereich wurde herausgestellt, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angesichts ihrer Qualifikation selbstbewusst ihre Möglichkeiten in diesem Tätigkeitsfeld ausloten sollten. Beim Thema psychischer Gesundheit wurde bekräftigt, dass in politisch und gesellschaftlich unruhigen Zeiten der Verhältnisprävention große Bedeutung zukomme; zudem sei Aufklärung über psychische Gesundheit wichtig.
Der schriftlich vorgelegte Vorstandsbericht wurde von der Kammerversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen. Andreas Pichler nutzte die Gelegenheit und dankte der Geschäftsstelle für die professionelle und wertvolle Unterstützung der Vorstands- und Kammeraktivitäten.
Jahresabschluss 2024
Andreas Pichler präsentierte den Jahresabschluss der Kammer für das Geschäftsjahr 2024. Ausführlich stellte er Ausgaben und Einnahmen gegenüber und erläuterte Zuführungen und Entnahmen bei den Rücklagen. Der Finanzausschuss habe die Bilanzen geprüft, es sei gut gewirtschaftet worden, sagte Ausschussvorsitzender Dr. Georg Kremer. Der Empfehlung des Ausschusses folgend nahm die Kammerversammlung den Jahresabschluss 2024 an und entlastete den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024.
Haushaltsplan 2026
Auch den Haushaltsplan 2026 erläuterte der Präsident mit einer detaillierten Darstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen sowie der Entwicklung der Rücklagen. Mehraufwände seien beispielsweise durch den weiteren Ausbau des Stellenplans zu erwarten. Einsparmöglichkeiten würden sich unter anderem durch die bewährte Nutzung videogestützter Konferenztechnik ergeben. Die Kammerversammlung folgte hier erneut dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2026 an.
Ergänzungswahlen und Beschlussfassungen
Bei den Ergänzungswahlen für den Ausschuss „Antidiskriminierung und Diversität“ stimmte die Kammerversammlung für Lara Aror (Fraktion Psychotherapeut:innenNRW) als Mitglied und Andigoni Mariolakou (fraktionslos) als stellvertretendes Mitglied. Lara Aror wurde zudem als stellvertretende Delegierte zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) gewählt.
Für die Fortbildungsordnung der Kammer wurden Änderungen beschlossen; unter anderem mit dem Ziel, die Akkreditierung von Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie die Nachbereitung von Fortbildungen zu erleichtern. Supervisorinnen und Supervisoren, Moderatorinnen und Moderatoren von Qualitätszirkeln und Veranstalterinnen und Veranstaltern von Interventionsgruppen können künftig für die Dauer von fünf Jahren akkreditiert werden. Auch die Einführung einer Wissenschaftlichen Leitung gehört zu den Neuerungen.
Die Kammerversammlung beschloss ferner den Arbeitsauftrag für den Ausschuss „Psychotherapie in der ambulanten Versorgung“. Das Gremium wird sich künftig – neben Fragen der Versorgung, Prävention und Patienteninformation – verstärkt auch mit aktuellen Entwicklungen wie der politisch geforderten Patientensteuerung befassen.
Qualitätssicherung und Erprobungsverfahren in NRW
Über die Arbeit der Kommission „QS Erprobung NRW“ berichtete ihr Sprecher Martin Zange. Das Gremium befasse sich weiterhin mit der Umsetzung des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) in der ambulanten Psychotherapie. Auch die Belastungen, die das Verfahren für die hiesigen Praxen bedeute – und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgung –, habe die Kommission weiterhin im Blick. Auf der 2. Regionalversammlung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) am 27. Oktober habe die Kommission zudem erneut herausgestellt, dass es einer unabhängigen Evaluation bedürfe, so Martin Zange.
Die bestehenden Schwierigkeiten ließen auf grundlegende Konstruktionsfehler des QS-Verfahrens schließen, betonte auch Vorstandsmitglied Oliver Kunz. Trotz wiederholter Hinweise aus der Profession habe das IQTIG erkannte Mängel jedoch bislang nicht beheben können. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) habe mittlerweile die methodischen Grenzen in einem Positionspapier deutlich benannt und gefordert, die Erprobung zu beenden. Der Berufsstand betrachte Qualitätssicherung als wesentlich und erfülle diese Aufgabe unter anderem durch Supervision und Intervision, Qualitätszirkel und Gutachten. Ein Anliegen des Vorstands sei, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen ausgebaut und sichtbarer werden.
Antidiskriminierung und Diversität in der Psychotherapie
Dr. Christina Schütteler, Mitglied im Ausschuss „Antidiskriminierung und Diversität“ beleuchtete in einem Impulsreferat die vielfältigen Formen von Diskriminierung. Sie machte deutlich, dass diskriminierende Einstellungen unbewusst auch in der Psychotherapie wirksam werden und die therapeutische Beziehung beeinträchtigen können. Der Berufsstand sei daher gefordert, eigene Strukturen und blinde Flecken kritisch zu reflektieren und die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung konsequent mitzudenken. Im Anschluss an ihre Ausführungen begrüßten die Kammerversammlungsmitglieder in ihren Wortmeldungen ausdrücklich, dass diesem Thema Raum gegeben werde.
Blick in die Zukunft: Größe der Kammerversammlung
Zahlen und Fakten zur Delegiertenzahl der Kammerversammlung präsentierte Monika Koczulla, Vorsitzende im Ausschuss „Satzung, Berufsordnung und Berufsethik“. Sie erläuterte, dass angesichts der wachsenden Mitgliederzahl der Kammer in der kommenden Wahlperiode ein Kammerversammlungsmitglied mehr Kammerangehörige als bisher vertreten werde. Zu der Überlegung, das Gremium zu verkleinern, brachten die Delegierten unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich der Potenziale aber auch der deutlichen Konsequenzen ein, die damit einher gehen würden. In der Aussprache wurde auch betont, dass dieses Thema weiter zu verfolgen sei.
Berichte der Ausschüsse und Kommissionen
Ausschüsse und Kommissionen der Kammer hatten im Vorfeld der Kammerversammlung schriftliche Berichte zu ihren Aktivitäten eingereicht; einzelne Gremien informierten mündlich. Die Kommission „Klimaschutz“ blickte zu diesem Tagesordnungspunkt auf das von ihr mitkonzipierte Kammer-Symposium „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz! Gemeinsam handeln für körperliche und psychische Gesundheit“ am 30. Oktober 2025 zurück.
Verabschiedete Resolutionen
Abschließend verabschiedete die Kammerversammlung mit großer Geschlossenheit fünf Resolutionen:
Psychotherapeutische Weitertbildung – Kostendeckende Finanzierung dringend notwendig [PDF, 88 KB]
Versäumnisse bei der Gesundheitsversorgung und -vorsorge für Kinder und Jugendliche haben gravierende Folgen – insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen! [PDF, 87 KB]
Klimaschutz beharrlich vorantreiben! [PDF, 83 KB]
Auskömmliche Finanzierung der Psychosozialen Zentren für Geflüchtete [PDF, 85 KB]
Für Transparenz und Einheitlichkeit in der stationären psychotherapeutischen Versorgung. [PDF, 86 KB]
Präsident Andreas Pichler dankte den Kammerversammlungsmitgliedern zum Ende der Sitzung für die lebendige, konstruktive Debatte und die gute Arbeitsatmosphäre. Für ihre nächste Sitzung werde sich die Kammerversammlung am 29. Mai 2026 in Dortmund in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) treffen.









