Teilnahmebedingungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen führt Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationsveranstaltungen (z.B. Regionalversammlungen) durch. Die Veranstaltungen richten sich an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ggf. an Angehörige anderer Heilberufe.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Präsenz- und Online-Veranstaltungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeportal auf der Internetseite www.ptk-nrw.de, sofern in den Ausschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingangsdatum berücksichtigt. Es ergeht eine Eingangsbestätigung. Sofern die Veranstaltung noch freie Plätze hat, ergeht eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung per E-Mail. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung (nicht Eingangsbestätigung) gilt der Vertrag zum Zwecke der Fortbildung zwischen der PTK NRW und dem Anmeldenden als geschlossen. Die Anmeldung ist damit verbindlich und die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Da die Zahl der Teilnehmenden beschränkt ist, ergeht von der PTK NRW eine schriftliche Absage, falls die Veranstaltung bereits belegt sein sollte. Es erfolgt dann automatisch die Aufnahme in eine Warteliste. Sofern Teilnehmerplätze zurückgegeben werden, werden diese im Nachrückverfahren nach der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
 

2. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung über die jeweils zu zahlende Teilnahmegebühr. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, sofern in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Überweisung. Bei Nichtleistung innerhalb der Zahlungsfrist ist die Kammer berechtigt, nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr zu verweigern. Parkgebühren sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

3. Durchführung der Veranstaltung

Inhalt und Umfang der Leistungen der PTK NRW ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalenbehält sich im Ausnahmefall einen Wechsel der Referierenden vor. Die PTK NRW kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Sachliche Gründe können vorliegen, wenn nachträglich Schäden oder Mängel am Veranstaltungsort, an den Räumlichkeiten und/oder an der technischen Ausstattung eingetreten sind und daher Ort und Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung geändert werden müssen. Wegen zu geringer Teilnehmerzahl können Fortbildungen abgesagt werden. Die Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in voller Höhe. Bei Ausfall einer Fortbildung wegen plötzlicher Erkrankung der Referentin oder des Referenten, höherer Gewalt oder anderer nicht von der PTK NRW zu vertretender Umstände oder Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. 

Weitere Ansprüche der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, bestehen nicht. 

Bei Präsenz-Veranstaltungen ist das Mitbringen von Haustieren aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und Hygiene nicht gestattet. Sollte ein Assistenzhund benötigt werden, ist eine vorherige Absprache mit der PTK NRW notwendig. 
 

3. a. Beschränkungen der Durchführung der Veranstaltung durch die Corona-Pandemie oder ähnliche Ereignisse

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie verbindlich, sich an die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben z. B. zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS CoV-2-Geschehen sowie etwaige zusätzliche durch die PTK NRW als Veranstalterin erlassenen Vorgaben zu halten. Im Falle einer Nichtbeachtung können Sie vor oder während der Veranstaltung jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Voraussetzung für den Einlass zur und die Teilnahme an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung ist, dass Sie sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende behördliche Vorgaben z. B. zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 sowie etwaige durch die PTK NRW erlassene Vorgaben einhalten. Der PTK NRW steht diesbezüglich ein Weisungsrecht zu.

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen behält es sich zudem vor, die Veranstaltung aufgrund etwaiger behördlicher Vorgaben, Auflagen oder Empfehlungen vollständig abzusagen, zu verschieben oder in eine Online-Veranstaltung umzuwandeln. 

4. Berechnung der Fortbildungspunkte

Akkreditierte Fortbildungsveranstaltungen der PTK NRW werden mit Punkten bewertet. Nach § 4 Abs. 2 der geltenden Fortbildungsordnung der PTK NRW wird in der Regel einer Fortbildungseinheit ein Fortbildungspunkt zugeordnet. Eine Fortbildungseinheit dauert 45 Minuten. Die abschließende Bewertung mit Punkten verschiedener Fortbildungsmaßnahmen richtet sich nach Anlage 2 der geltenden Fortbildungsordnung der PTK NRW.

Bei einer verspäteten Teilnahme an oder einem vorzeitigen Verlassen der Fortbildungsveranstaltungen der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer in einem zeitlichen Umfang, der einer Dauer von einer oder mehreren Fortbildungseinheiten entspricht, werden die Fortbildungspunkte neu berechnet. Dies gilt unabhängig von den Gründen der Verspätung oder des vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung. Die Neuberechnung erfolgt nach den Vorgaben des § 4 Abs. 2 der Fortbildungsordnung anhand der tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung mit einer korrigierten Punktzahl, die den tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten entspricht. 
 

5. Foto- bzw. Filmaufnahmen

In Veranstaltungen können Foto- oder Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der PTK NRW gefertigt werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen der PTK NRW erklärt sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit der Herstellung von Fotografien und/oder Filmaufnahmen bei der/den Veranstaltung/en, deren Speicherung, Verarbeitung und insbesondere Veröffentlichung auf der Homepage der PTK NRW und ggf. in Druckerzeugnissen ausdrücklich einverstanden. Die Nutzungsrechte liegen ausschließlich bei der PTK NRW. 

Der Herstellung und Nutzung der Foto- und/oder Filmaufnahmen kann widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail gegenüber der PTK NRW zu erklären.
 

6. Technische Voraussetzungen und Ablauf bei Online-Veranstaltungen

Für die Teilnahme an unseren Online-Fortbildungsveranstaltungen wird ein Computer, ein Notebook oder Tablet mit Audio- und/oder Videofunktion, Kopfhörer oder Headset sowie eine stabile Internetverbindung benötigt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet selbstständig vor der Anmeldung zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme durch sie erfüllt werden können. Nach der Anmeldung zur Online-Veranstaltung werden zeitnah zum Termin die Zugangsdaten per E-Mail versendet. Eine Weitergabe des Anmeldelinks ist nicht gestattet. Nutzungsberechtigt sind nur angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es besteht die Möglichkeit, den Zugang zeitnah zur Veranstaltung zu testen. Bitte wenden Sie sich an das Veranstaltungsteam unter veranstaltung@ptk-nrw.de. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet, wenn der Zugang am Tag der Veranstaltung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Teilnehmerin oder des Teilnehmers liegen, nicht funktioniert. Nähere Informationen zum Ablauf und zur Einwahl werden nach der Anmeldung versendet. 

Die Online-Fortbildungsveranstaltungen der Kammer haben einen Präsenzcharakter und entsprechen nach der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen der Kategorie C (Seminar, Workshop, Kurs). Deshalb ist bei diesen Veranstaltungen eine Teilnahme mit Audio- und Videofunktion erforderlich, damit der Workshop-Charakter und ein Austausch zwischen den Teilnehmenden und der Referentin bzw. dem Referenten gewahrt werden kann. Zum Zweck des Nachweises der durchgängigen Teilnahme wird während der Online-Veranstaltung von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter der PTK NRW eine Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmenden angefordert. Diese erfolgt mit einem Beitrag im Chat (z. B. „ja“). Der gesamte Chatverlauf wird gespeichert und die Chateinträge werden als Anwesenheit gewertet.
 

7. Stornobedingungen

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Für die Bearbeitung der Stornierung wird eine Bearbei-tungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 erhoben. Kann der zurückgegebene Teilnehmerplatz nicht neu vergeben werden, werden an Stelle der Bearbeitungsgebühr folgende Stornierungsgebühren erhoben:

ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Ggf. bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren werden mit der zu zahlenden Stornierungsgebühr verrechnet. Die vorbenannten Stornierungsgebühren gelten unabhängig von den persönlichen Gründen des Rücktritts (z.B. Krankheit, Unfall, Versterben eines Angehörigen).

8. Urheberrechtsschutz

Die Arbeitsunterlagen für die Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der Rechteinhaber (der Referentinnen und Referenten) vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nicht erlaubt.

9. Haftung

Die PTK NRW haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihre Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 

Die PTK NRW haftet nicht für von ihr verursachte Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Ausgenommen sind Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie für typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

Die Haftung anderer Betriebe und Institutionen (z. B. Transportunternehmen, Hotels, etc.) bleibt hiervon unberührt.