Wichtige Informationen zum Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen und SMC-B-Praxiskarten der Generation 2.0 sowie von bestimmten Heilberufsausweisen der Generation 2.1
Bis 30. Juni 2026 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0, die durch die D-Trust GmbH oder die medisign GmbH ausgeliefert wurden, ausgetauscht werden. Zudem müssen einige der von der D-Trust GmbH und von SHC+CARE bereits ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweise der Generation 2.1 erneut ersetzt werden.
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise und SMC-B-Praxiskarten der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, weil ihre Verschlüsselung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht (s. „Aktuelle Information TI-Verschlüsselungsalgorithmen: Umstellung von RSA auf ECC“ der gematik [externer Link]). Der Austausch dieser Ausweise und Karten ist daher noch im Laufe des ersten Halbjahres 2026 erforderlich. Zudem müssen bestimmte bereits ausgegebene elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.1. aus Gründen der Chip-Sicherheit erneut eingetauscht werden. Ausweise, auf die dies zutrifft, können ebenfalls nur noch bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden.
Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum notwendigen Austausch und müssen die neue(n) Karte(n) über ihren Anbieter rechtzeitig beantragen.
Achtung: Ohne gültigen elektronischen Heilberufsausweis und ohne gültige Praxiskarte können Sie wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr nutzen.
- Wie erkennen Sie, ob Sie eine Karte der Generation 2.0 besitzen?
- Elektronischer Heilberufsausweis
Die Generation der Karte ist in der Regel auf der Rückseite oben rechts unter dem CE-Zeichen als „2.0“ oder „G2.0“ vermerkt. Dort steht beispielsweise „Gen. 2.0“ oder „Generation 2.0“.
Bei neueren Karten (ab Generation 2.1) ist entsprechend „2.1“ ausgewiesen. Der Hinweis findet sich häufig direkt aufgedruckt auf der Karte. - Praxiskarte
Bei den SMC-B-Karten ist die Generation meist direkt auf der Vorderseite vermerkt. Sie finden dort beispielsweise die Bezeichnung „G2.0“ (manchmal auch nur „2.0“) zusammen mit der Angabe „Generation“.
- Elektronischer Heilberufsausweis
- Welche Anbieter sind betroffen?
- Karten der Generation 2.0 der D-Trust GmbH und der medisign GmBH müssen ersetzt werden.
- Karten der Generation 2.0-von T-Systems und SHC+CARE sind nicht betroffen.
- Bestimmte Karten der Generation 2.1 der D-Trust GmbH und von SHC+CARE müssen erneut ersetzt werden.
- Bis wann hat der Austausch zu erfolgen?
Alle elektronischen Heilberufsausweise und SMC-B-Praxiskarten der Generation 2.0 sowie bestimmte elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.1 müssen bis spätestens zum 30. Juni 2026 ausgetauscht sein.
- Wie läuft der Austausch ab?
Sie werden von Ihrem Kartenanbieter per E-Mail informiert, dass ein Austausch nötig ist. Dies geschieht in mehreren Informationswellen.
Den Antrag für den Austausch stellen Sie direkt bei Ihrem Anbieter. Bitte beachten Sie dabei dessen Anweisungen.Über die genauen Abläufe finden Sie Informationen auf der Website Ihres Anbieters [externe Links]:
D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
medisign GmbH
SHC+CARE
Bitte beachten Sie die Austauschfrist!
Die betroffenen Ausweise bzw. Karten werden automatisch zum 30. Juni 2026 gesperrt. Ohne eine neue Karte können Sie TI-Anwendungen ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr nutzen.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt Ihnen dringend, nicht die gesamte mögliche Frist auszuschöpfen, sondern umgehend nach Erhalt der Benachrichtigung den Austausch bei Ihrem Anbieter zu beantragen. Den Austausch der Karte(n) so früh wie möglich in Gang zu setzen kann verhindern, in einen Antragsstau zu geraten. Es kann zudem mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihre Karte(n) von Ihrem Anbieter erhalten.