36 KJP-Sitze in Westfalen-Lippe Liste der Planungsbereiche veröffentlicht

Die KV Westfalen Lippe hat angekündigt, dass sie Ende März 36 Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausschreibt.

Planungsbereich & Anzahl der freien Sitze:
    
kreisfreie Stadt Bielefeld: 13
kreisfreie Stadt Bochum: 3
kreisfreie Stadt Dortmund: 3
kreisfreie Stadt Gelsenkirchen: 1
Kreis Gütersloh: 2
kreisfreie Stadt Hagen: 1
Kreis Lippe: 2
Märkischer Kreis: 2
kreisfreie Stadt Münster: 2
Kreis Olpe: 2
Kreis Paderborn: 2
Kreis Recklinghausen: 2
Kreis Siegen-Wittgenstein: 1

Es handelt sich dabei um die Praxissitze, die notwendig sind um den KJP-Versorgungsanteil von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Diese 36 Praxissitze stehen netto zur Verfügung, das heißt ihre Zahl verringert sich nicht mehr durch Jobsharer oder Praxen, die bisher nur über eine Sonderbedarfszulassung verfügen.

Diejenigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bisher im Job-Sharing als Partner oder Angestellte mit Leistungsbegrenzung arbeiten, erhalten vorrangig und automatisch eine Vollzulassung. Ebenso Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Sonderbedarfszulassung erhalten haben. In Westfalen-Lippe müssen sie ihre Umwandlung in eine normale Zulassung nicht beantragen.

Der Beschluss des Landesausschusses Westfalen-Lippe wird allerdings erst in der nächsten Ausgabe des KVWL-Magazins „Standpunkt – Ausgabe 2/2010“ Ende März 2010 veröffentlicht, so dass die oben aufgeführten freien Sitze unter Vorbehalt bekanntgegeben werden. 

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