Ab 01.10.2018 vermitteln Terminservicestellen auch Termine für probatorische Sitzungen

Vorausgesetzt, dass eine zeitnahe Behandlung notwendig ist, vermitteln die Terminservicestellen ab 01.10.2018 neben Terminen für Erstgespräche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und zur Akutbehandlung auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Zum Abschluss der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Patientinnen und Patienten eine individuelle Information auf dem Formular PTV 11. Hat die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut darauf angekreuzt, dass die ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, haben die Patientinnen und Patienten ab 01.10.2018 Anspruch auf die Vermittlung eines Termins für eine probatorische Sitzung innerhalb von vier Wochen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung beteiligten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab 01.10.2018 nur noch die entsprechend geänderten PTV 11-Formulare verwenden können.

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