Abfrage des Statistischen Bundesamtes zur Kostenstruktur von Praxen im Oktober 2023

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Praxen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Kostenstrukturuntersuchung ist, die in den Praxen erzielten Einnahmen sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen und deren Zusammensetzung darzustellen. Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können die mit der Erhebung gewonnenen Daten für eigene betriebswirtschaftliche Vergleiche in Bezug auf ihre Praxis nutzen.

Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für die Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen versendet das Statistische Bundesamt mit einer Bearbeitungsfrist von vier Wochen im Oktober 2023. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zur Kostenstruktur ist für Sommer 2024 geplant.

Fragen zu der Erhebung beantwortet das Statistische Bundesamt. Ab Oktober 2023 können zudem unter www.destatis.de/kme-portal [externer Link] Informationen zur aktuellen Untersuchung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung in Praxen abgerufen werden. Generelle Informationen zur Methodik inklusiver direkter Links auf Ergebnisse der letzten Erhebung sind unter www.destatis.de/kme [externer Link] zu finden.

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