Antragsformular zur Weiterbildung „Systemische Therapie“ online verfügbar

Für die Beantragung der Zusatzqualifikation Systemische Therapie – nach der geänderten Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW (WBO) – stehen nun alle erforderlichen Informationen und das Antragsformular auf der Homepage der PTK NRW zur Verfügung.

Im Rahmen der Übergangsregelungen können Mitglieder der PTK NRW, die bereits vor Inkrafttreten des jetzt geltenden Abschnitts B. II. der Weiterbildungsordnung, also vor dem 06.09.2014, über eine in Inhalt und Umfang gleichwertige Qualifikation verfügten, gemäß des § 15 in Verbindung mit Abschnitt B. II. 7. der Weiterbildungsordnung der PTK NRW unmittelbar eine Anerkennung der Zusatzbezeichnung beantragen. Anträge sind schriftlich, unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars und der nach WBO geforderten Nachweise an die Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf zu richten.

Wer zukünftig die Zusatzqualifikation Systemische Therapie nach der geltenden WBO anstrebt, muss neben der Approbation gemäß PsychThG und der Mitgliedschaft bei der PTK NRW folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Weiterbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. In dieser Zeit werden mindestens 240 Stunden theoretische Weiterbildung absolviert, finden mindestens 70 Stunden Supervision von mindestens 280 Behandlungsstunden statt, werden mindestens 100 Stunden Selbsterfahrung und mindestens 70 Stunden Intervision abgeleistet. Zudem werden vier schriftliche Falldarstellungen der supervidierten Patientenbehandlungen und ein abschließendes Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der PTK NRW für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung verlangt. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem drei Weiterbildungsstätten oder Weiterbildungsverbünde in NRW, an denen die gesamte Weiterbildung absolviert werden kann, erstmalig anerkannt worden sind, können im Rahmen der Übergangsbestimmungen ab dem 06.09.2014 Weiterbildungszeiten auch dann angerechnet werden, wenn eine Weiterbildungsstätte nicht von der Kammer anerkannt ist, die Weiterbildung aber nach Inhalt und Umfang den Anforderungen der WBO entspricht sowie unter Anleitung von approbierten Psychotherapeuten erfolgt, die eine nach Inhalt und Umfang den Anforderungen an eine Weiterbildungsbefugnis in Systemischer Therapie entsprechenden Qualifikation erworben haben.

Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete die Erweiterung der Weiterbildungsordnung auf der Frühjahrs-Kammerversammlung am 23. Mai 2014 in Dortmund. Bestandskräftig wurde diese Änderung dann durch die Veröffentlichung im Ministerialblatt am 05.09.2014. Somit gibt es nun neben der Klinischen Neuropsychologie einen zweiten Weiterbildungsbereich in NRW, für den die Qualifikationsvoraussetzungen verbindlich geregelt sind.

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten („Indexpatient“) weitere Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie vom 14.12.2012 wird festgestellt, dass die Systemische Therapie seit Langem im Kontext stationärer und ambulanter psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung sowohl im Erwachsenenbereich, vor allem aber im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie eingesetzt wird. Der G-BA prüft hingegen derzeit nur für den Erwachsenenbereich (Stand Herbst 2014), ob die Systemische Therapie als weiteres Richtlinienverfahren anerkannt werden kann.

Der Systemische Ansatz spielt in vielen heilkundlichen, psychosozialen bis wirtschaftlichen Bereichen bereits eine bedeutsame Rolle. Durch die Verankerung in der Weiterbildung wird die Systemische Therapie in der heilkundlichen Anwendung besser sichtbar und kann sich von anderen Anwendungsfeldern abgrenzen. Das ist neben der Absicherung eines hohen Qualitätsstandards auch deshalb wichtig, um die Etablierung dieses Verfahrens in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen voran zu bringen und den Prozess der sozialrechtlichen Anerkennung zu befördern. 

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