Behandlung von Soldatinnen und Soldaten in Privatpraxen wird höher vergütet

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Privatpraxen erhalten rückwirkend ab dem 1. August 2020 eine höhere Vergütung für die Behandlung von Soldatinnen und Soldaten. Die Abrechnung erfolgt nach dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie einen Zuschlag von fünf Euro für jede Sitzung. Damit erhalten sie bei einer Verhaltenstherapie zukünftig 100,55 Euro, bei einer tiefenpsychologisch fundierten oder einer analytischen Psychotherapie 97,50 Euro pro Sitzung. Die ungleiche Vergütung der verschiedenen Psychotherapieverfahren ist die Folge einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ.

Die Erhöhung der Honorare ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium (BMG) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Zumindest teilweise vollzieht die Erhöhung die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nach. Die Forderung der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung lehnte das BMG ab.

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