Bewerbungsfrist für Gutachtertätigkeit im Bereich Systemische Therapie bis 17. Mai 2020

Zum 1. Juli 2020 ist die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern für den Bereich der Systemischen Therapie [externer Link] bei Erwachsenen vorgesehen. Bestellte Gutachterinnen und Gutachter prüfen unter fachlichen Gesichtspunkten, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.

Bewerbungen für die Tätigkeit als Gutachterin bzw. Gutachter für Systemische Therapie bei Erwachsenen sind bis zum 17. Mai 2020 ausschließlich online bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) möglich. Auf der Homepage der KBV finden sich nähere Informationen zum Gutachterverfahren, der Bewerbung und das Online-Bewerbungsformular [externer Link].

Eintrag der Fachkunde in das Psychotherapeuten-/Arztregister

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Fachkunde in Systemischer Therapie in das Psychotherapeuten-/Arztregister bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist ihre Ausbildung im Vertiefungsverfahren Systemische Therapie oder der Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie. Diese Berechtigung ist durch das auf Grundlage der Weiterbildungsordnung erteilte Zertifikat der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) nachzuweisen. Informationen über das Antragsverfahren für die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Therapieverfahren sind im Menü „Psychotherapeuten“ unter Weiterbildung nachzulesen.

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