BMG beanstandet EBA-Beschluss nicht – Andreas Pichler: „Wer an der psychotherapeutischen Versorgung spart, riskiert höhere Folgekosten“

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) von Mitte März nach rechtlicher Prüfung nicht beanstandet. Damit steht fest: Die bereits zum 1. April in Kraft getretenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen bleiben vorerst bestehen – trotz breiter Kritik aus der Profession.

Dazu erklärt der Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Andreas Pichler: „Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Honorarkürzungen greifen in die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen ein und treffen einen zentralen Bereich der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. In der Sache ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar – gesundheitspolitisch ist er nicht zu verantworten.

Gerade in einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung kontinuierlich steigt, ist dieser Kurs kaum vermittelbar. Immer mehr Menschen sind auf Hilfe angewiesen, die Nachfrage wächst spürbar – quer durch alle Altersgruppen und Lebenslagen. Psychische Erkrankungen verursachen erhebliche individuelle Belastungen und hohe volkswirtschaftliche Kosten. Wer hier an der Versorgung spart, riskiert langfristig deutlich höhere Folgekosten für Gesellschaft und Gesundheitssystem.

Besonders kritisch fällt der Blick nach vorn aus: Diese Entscheidung belastet nicht nur Praxen in der Gegenwart, sondern wirkt unmittelbar in die Zukunft des Berufs. Die Finanzierung der Weiterbildung ist eng an die Systematik des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs gebunden. Werden hier Mittel gekürzt, ist der Aufbau der neuen Weiterbildung massiv gefährdet – mit direkten Folgen für den dringend benötigten Nachwuchs. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher Druck in den Praxen durch das Modellprojekt „Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie“, das erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und Zeit bindet, die in der Behandlung fehlt. Beides zusammen verschärft die Situation – für den Nachwuchs wie für die Stabilität der bestehenden Versorgung.

Umso bemerkenswerter sind Einsatz und Engagement, mit dem sich die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Wochen für die Sicherung der Psychotherapie stark gemacht haben. Dieser Zusammenhalt und die klare Haltung verdienen Anerkennung und verdeutlichen, wie groß die Verantwortung ist, die unser Berufsstand für die Gesellschaft übernimmt.

Jetzt geht es darum, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Gefragt sind kluge Lösungen, keine weiteren Einschränkungen. Es braucht Entscheidungen, die den realen Bedarf ernstnehmen, statt ihn auszublenden – und Rahmenbedingungen, die eine verlässliche Versorgung sichern. Bleiben sie aus, wird sich die Lage weiter zuspitzen: Leidtragende sind am Ende die Patientinnen und Patienten, die bereits heute mit sehr langen Wartezeiten konfrontiert sind.

Wir werden alles daransetzen, dass diese Entscheidung korrigiert wird – und dass die Politik ihren eigenen Anspruch, die psychische Gesundheit zu stärken, endlich ernst nimmt und entsprechend handelt. Der Blick richtet sich nun auf das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, bei dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses eingelegt hat. Diese ist verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz. Eine Entscheidung des Gerichts steht derzeit noch aus.“

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