BPtK und Landespsychotherapeutenkammern warnen vor tiefen Einschnitten in die psychotherapeutische Versorgung
Anlässlich der heutigen Beratungen des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) warnen die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern eindringlich vor den Folgen des Gesetzentwurfs. Einstimmig rufen sie den Deutschen Bundestag dazu auf, das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zu verabschieden. Den Bundesrat sehen sie in der Pflicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um den Weg für eine tragfähige Lösung zu ebnen. Der Appell aus dem Berufsstand ist eindeutig: Im Interesse einer verlässlichen und zukunftsfesten psychotherapeutischen Versorgung muss Gründlichkeit Vorrang vor Schnelligkeit haben. Dazu gehöre u.a. eine tragfähige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln ebenso wie der Erhalt der Angemessenheitsprüfung [Pressemitteilung der BPtK, externer Link].
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer [externer Link].