Brustzentren in NRW: Keine Zertifizierung ohne Psychotherapie

In Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, ein psychoonkologisches Versorgungskonzept für Brustzentren zu verankern. Das psychoonkologische Versorgungskonzept ergänzt die medizinische Versorgung um ein „strukturiertes psychosoziales Begleitungs- und Beratungsangebot für Patientinnen mit Brustkrebs“.

Das Konzept wurde innerhalb der „Konzertierten Aktion gegen Brustkrebs“ unter Federführung der Psychotherapeutenkammer NRW erarbeitet. Es schafft die Grundlage für eine regelhafte vernetzte psychoonkologische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich. Krankenhäuser müssen für ihre Patienten ein psychosoziales Screening und entsprechende Interventionen anbieten, wenn sie als Brustzentrum zertifiziert und anerkannt werden wollen. Dazu gehört auch, dass in einem Brustzentrum werktäglich ein Psychotherapeut verfügbar ist. Neben der Anstellung von Psychotherapeuten in Brustzentren sind hierzu Kooperationsverträge von niedergelassenen Psychotherapeuten und Brustzentren denkbar.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) als Zertifizierungsstelle eingesetzt. Der neue Anforderungskatalog „Verfahren für die Zertifizierung von Brustzentren in NRW“ ist seit dem 27.03.2009 gültig und anwendbar. Der Katalog ist bei Zertifizierungen ab dem 01.10.2009 verpflichtend anzuwenden. Danach hat die psychosoziale Betreuung entsprechend dem psychoonkologischen Versorgungskonzept in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.

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