Bundesministerium für Gesundheit legt einen Entwurf für eine Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet aktuell an einem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und legte nun seinen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vor. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den vorliegenden Arbeitsentwurf. „Wir sind froh, dass das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Legislaturperiode konkrete Vorstellungen für ein Approbationsstudium vorgelegt hat“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch wenn es bei einigen Details noch Klärungsbedarf gibt, folgt das Ministerium in vielen Bereichen den Vorschlägen der Psychotherapeutenschaft“.

Künftig werden in der Ausbildung besser als bisher Grundlagen für Tätigkeiten geschaffen, die viele Psychotherapeuten faktisch jetzt schon ausüben. Dazu gehören vor allem Tätigkeiten in der Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen oder die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte sowie gutachterliche Tätigkeiten. „Damit greift das Ministerium die Entwicklungen unseres Berufsbildes adäquat auf und stellt die richtigen Weichen für die Zukunft“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Die Einführung eines Approbationsstudiums für Psychotherapeuten ist allerdings nur ein Teil der notwenigen Änderungen. Zur künftigen Qualifizierung gehört, wie bei Ärzten, im Anschluss an das Studium untrennbar die Weiterbildung.“

Aus- und Weiterbildung ermöglichen

Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten erwerben. „Mit der Reform müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Deshalb erwarten wir auch hierzu noch konkrete Regelungsvorschläge vom Gesundheitsministerium.“

Der Reformbedarf ist insbesondere wegen der nach der Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge nicht mehr ausreichenden Zugangsregelungen zur Ausbildung und wegen des prekären finanziellen und rechtlichen Status der Ausbildungsteilnehmer unstrittig. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich im Mai 2017 mit überwältigender Mehrheit für ein Qualifizierungskonzept ausgesprochen, das unter breiter Beteiligung der Profession erarbeitet wurde und detaillierte Vorschläge für das Approbationsstudium und die Weiterbildung enthält. „Diese Reform ist ein zentrales Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, betont Munz. „Wir setzen deshalb auf eine zügige Reform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.“

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