Bundestag beauftragt Regierung: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Der Deutsche Bundestag hat am 18.01.2024 die Beschlussfassung seines Petitionsausschusses zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung angenommen und zur Berücksichtigung an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) überwiesen. Damit muss sich das Ministerium nun mit der bislang unzureichenden Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auseinandersetzen.

„Es ist unerlässlich, dass der Gesetzgeber sich endlich um dieses Thema kümmert“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Praxen, Ambulanzen, Kliniken und im institutionellen Bereich nachhaltig zu sichern, müssen genügend Weiterbildungsstellen eingerichtet werden. Dies gelingt nur, wenn die Stellen ausreichend finanziert werden.“ Zeit zu handeln sei jetzt, betont Gerd Höhner: „Bereits in diesem Jahr werden bundesweit um die 1.000 Absolventinnen und Absolventen des neuen Psychotherapiestudiums die Weiterbildung beginnen wollen. Sie benötigen für ihre berufliche Zukunft angemessene und verlässliche Rahmenbedingungen.“

Bisherige Aktivitäten und Beschlüsse

Der Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März 2023 eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht [externer Link], in der er auf die nicht ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung hinweist. Seine Petition fand breite Unterstützung und erreichte vor Ablauf der Zeichnungsfrist das benötigte Quorum. Im Juli 2023 beriet der Petitionsausschuss hierzu in einer öffentlichen Anhörung, im Dezember 2023 empfahl er den Bundestagsabgeordneten das höchstmögliche Votum. Die Verabschiedung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch den Bundestag ist ein formaler Akt, mit dem die Angelegenheit nun an das Bundesgesundheitsministerium überwiesen wurde.

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