Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete am 18. Mai 2019 sechs Resolutionen

In ihrer letzten Sitzung in dieser Wahlperiode verabschiedete die 4. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) am 18. Mai 2019 sechs Resolutionen mit klaren Forderungen an den Gesetzgeber.

In ihrer Resolution „Gesetz zur Ausbildungsreform sachgerecht gestalten und ergänzen“ fasst die Kammerversammlung der PTK NRW ihre Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zusammen. Ihre Verbesserungsvorschläge beziehen sich unter anderem auf die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung, auf notwendige Regelungen zur berufsrechtlichen Gleichstellung der bisherigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit den zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Verhinderung von Restriktionen bei den Behandlungskontingenten.

Die Resolution „Bedarfsplanung sachgerecht weiter entwickeln!“ drückt die Enttäuschung der Kammerversammlung darüber aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seinem jüngsten Beschluss zur Bedarfsplanung deutlich weniger neue Zulassungen geschaffen hat, als für eine spürbare Verbesserung des Versorgungsangebotes notwendig wären. Unter der Überschrift „G-BA Entscheidungen transparenter machen“ sprechen sich die Delegierten dafür aus, den im Entwurf zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung enthaltenen Vorschlag, die öffentlichen Sitzungen des G-BA im Internet live zu übertragen, um die Vorgabe zu erweitern, bereits die Stellungnahmen im Verlauf der Anhörungen zu veröffentlichen.

Die Resolution „Chancen von Digitalisierung nutzen – Datenschutz stärken – mehr Unterstützung statt neuer Strafandrohungen!“ begründet die Forderung der Kammerversammlung der PTK NRW nach einem verantwortungsvollen Umgang digitalen Anwendungen. Schließlich unterstützt sie mit ihrer Resolution „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!“ ein Aktionsbündnis von etwa 50 Organisationen, das sich für eine entsprechende Grundgesetzänderung stark macht, und wirbt mit der Resolution „Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni“ dafür, Kinder und Eltern vor dem psychischen Druck zu bewahren, der mit einer früh eingeforderten Schulfähigkeit einhergehen kann.

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