Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft

Am 1. Juni 2023 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [externer Link] in Kraft getreten. Sie beinhaltet den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit den am 12. Mai 2023 vom Bundesrat geforderten Änderungen.

Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass für die Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen weiterhin in Parcoursprüfungen mit Schauspielpersonen als Simulationspatientinnen und Simulationspatienten das verbale und nonverbale Verhalten der Kandidatinnen und Kandidaten in realitätsnahen psychotherapeutischen Interaktionen beurteilt wird. Dies ist unter anderem hinsichtlich der Patientensicherheit und der therapeutischen Beziehungsgestaltung von Bedeutung. Künftig soll jedoch kein Pool unterschiedlicher Parcours mehr vorgehalten werden.

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung erstmals 2020 erlassen. Sie sieht eine Parcoursprüfung zur Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen vor. Diese Prüfung wurde Ende 2022 zum ersten Mal durchgeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat knapp drei Jahre nach Erlassen der Approbationsordnung erste Änderungen vorgeschlagen, darin aber die Regelungen zur Parcoursprüfung weitgehend unverändert gelassen. Die Änderungen der Ordnung treten nur im Benehmen mit dem Bundesrat in Kraft. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass die psychotherapeutische Prüfung alle wissenschaftlich anerkannten und geprüften Verfahren und Methoden umfasst.

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