Fatales Signal: Absenkung der psychotherapeutischen Honorare – zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abzusenken, stößt bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen auf großes Unverständnis. Sollte die angekündigte Honorarkürzung umgesetzt werden, wäre dies ein fatales Signal für die psychotherapeutische Versorgung und für die Bedeutung, die der Behandlung psychischer Erkrankungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung beigemessen wird.
Was war die Ausgangslage?
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen war bereits am 21. Januar 2026 Gegenstand einer Beratung im Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband über entsprechende Anpassungen verhandelt haben. Nachdem letztlich keine Einigung erzielt werden konnte, trat am gestrigen Mittwoch (11. März 2026) der Erweiterte Bewertungsausschuss unter Vorsitz eines Unparteiischen Mitglieds zusammen.
In diesem Verfahren wurde nun der Beschluss gefasst, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abzusenken. Die offizielle Begründung liegt bislang noch nicht vor.
Was bedeutet dieser Beschluss für die ambulante psychotherapeutische Versorgung?
Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung mentaler Gesundheit stößt eine solche Entscheidung auf erhebliche Irritation. Psychotherapie genießt in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Behandlung psychischer Erkrankungen und zur Stabilisierung mentaler Gesundheit. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für individuelle Lebensqualität, gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsfähigkeit. Psychotherapeutische Versorgung ist insofern unmittelbar auch volkswirtschaftlich relevant. Umso befremdlicher wäre es, wenn ausgerechnet dieser Versorgungsbereich eine weitere finanzielle Abwertung erfahren sollte.
Bereits heute besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen dem hohen Stellenwert psychotherapeutischer Behandlungen und ihrer finanziellen Würdigung im Vergleich zu anderen Fachgruppen innerhalb der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, wie eine solche Entscheidung nicht als Entwertung psychotherapeutischer Arbeit verstanden werden kann. Dies wird insbesondere auch dem hohen Engagement der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht gerecht, die tagtäglich unter wachsendem Kostendruck mit hoher Verantwortung Leistungen in der psychotherapeutischen Versorgung erbringen.
Honorarkürzungen könnten zudem Auswirkungen auf die Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses haben. Ein wesentlicher Teil der Kosten der ambulanten Weiterbildung wird durch Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab refinanziert. Sollten diese Leistungen finanziell weiter unter Druck geraten, kann dies auch die Weiterbildung und damit die psychotherapeutische Versorgung gefährden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Psychotherapeutenkammer NRW appelliert daher an den Gesetzgeber, seine Einflussmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen und auch zu hinterfragen, ob die geplanten Sparmaßnahmen der Krankenkassen ausgerechnet im Bereich der Psychotherapie der richtige Schritt sind. Sobald der offizielle Beschluss und seine Begründung vorliegen, werden wir diese eingehend bewerten und uns erneut dazu äußern.