Finanzierung der Weiterbildung sichern: Bundesrat fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Der Bundesrat hat am 29. September 2023 einen Entschließungsantrag angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen begrüßt diesen Beschluss des Bundesrates ausdrücklich. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich gesichert werden. Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden. Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, dies endlich anzugehen. In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen. 

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte unterstützt von einem breiten Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden.

Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

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