Formular für die Behandlung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Privatpraxen

Seit Mai 2018 besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesinnenministerium, nach der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Für das Verfahren gelten die gleichen Vorgaben, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und die in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich eine Bundespolizistin oder ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort – wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch – grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen.

Dokumentation der Sprechstunde

Zu dokumentieren ist die Sprechstunde über ein Formular, das dem Formular der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die gesetzliche Krankenversicherung entspricht (PTV 11 - Individuelle Patienteninformation). Hierfür steht nun das Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen [PDF, 64 KB] zur Verfügung.

Beantragung der Psychotherapie

Für die Beantragung der Psychotherapie kann jedes Formular genutzt werden, das inhaltlich die Punkte des PTV 1 (PTV 1 - Antrag des Versicherten auf Psychotherapie) sowie des PTV 2 (Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten) der KBV abdeckt. Eine Verwendung der originalen KBV-Formulare ist nicht zwingend erforderlich.

Informationen zur Psychotherapie-Richtlinie

Die BPtK-Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ [PDF, 202 KB] fasst die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie zusammen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten behandeln möchten, können sich in der Broschüre über die wichtigsten Punkte informieren.

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