Fristverlängerung Telematikinfrastruktur: Bestellung der Komponenten bis 31. März 2019, keine Honorarkürzungen bis 30. Juni 2019

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist vom Bundestag die Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) um ein halbes Jahr verlängert worden, auf den 30. Juni 2019. Bis zu diesem Datum sollen keine Honorarkürzungen erfolgen.

Vertragspsychotherapeuten und Vertragsärzte müssen jedoch alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bis spätestens 31. März 2019 verbindlich bestellen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.

Weitere Informationen:
https://www.kvwl.de/arzt/ehealth/it/telematik.htm [Externer Link]
https://www.bptk.de [Externer Link]

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