Gesetzespaket entlastet niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Laut einer Presseerklärung des Bundesgesundheitsministers [externer Link] hat die Bundesregierung heute Vormittag zwei Formulierungshilfen für Gesetze beschlossen:

Mit dem Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) [PDF, 435 KB] will die Bundesregierung unter anderem Honorareinbußen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abfedern: Sie sollen mit Ausgleichszahlungen und zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden, wenn ihr Umsatz zu sehr sinkt, weil Patientinnen und Patienten Leistungen weniger in Anspruch nehmen.

Mit dem Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [PDF, 90 KB] soll der Bund befristet zusätzliche Kompetenzen erhalten. Damit soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem ermächtigt werden, durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung treffen und die Gesundheitsversorgung sicherstellen zu können. Demnach könnten dann unter anderem Regelungen, die ansonsten von den Selbstverwaltungspartnern getroffen werden, durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Die Bundesregierung, die vorab feststellen müsste, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, muss diese Feststellung unverzüglich aufheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Die beiden Gesetzesentwürfe sollen in Kürze in Kraft treten, daher befassen sich Bundestag und Bundesrat noch in der laufenden Woche damit. Die Gesetze sollen dann im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Damit dürfte sichergestellt sein, dass die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können.

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