Gesundheits-Apps bei psychischen Beschwerden – Information der Bundespsychotherapeutenkammer für Patientinnen und Patienten

Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) am 7. November 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um digitale Angebote in die Praxis zu bringen. Einige wesentliche Neuerungen sind, dass Patientinnen und Patienten demnächst Gesundheits-Apps auf Rezept erhalten können, Video-Sprechstunden zugänglicher werden und Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten in pseudonymisierter Form in einem „Forschungsdatenzentrum“ gesammelt werden. Das DVG tritt im Januar 2020 in Kraft. Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) wird auf ihrer Homepage weitere Informationen zu dem neuen Gesetz veröffentlichen.

Fachkundige Diagnose unverzichtbar

Die PTK NRW hatte hinsichtlich der Nutzung von Gesundheits-Apps wie zum Beispiel digitalen Stimmungstagebüchern entschieden darauf hingewiesen, dass solche Angebote nicht direkt über die Krankenkassen erhältlich sein dürfen. „Eine fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung sind unverzichtbar, bevor digitale Angebote ergänzend zu einer Psychotherapie eingesetzt werden“, betont Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW. „Für eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten muss sichergestellt sein, dass infrage kommende Apps von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden.“ Ebenso müssten Gesundheits-Apps selbstverständlich hinsichtlich ihres Nutzens sowie der Sicherheit, der Funktionstauglichkeit, der Qualität, des Datenschutzes und der Datensicherheit geprüft sein.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Krankenkassen nun jedoch die Möglichkeit, Versicherte im Rahmen einer sogenannten Beratung auf digitale Angebote hinzuweisen. „Das sehen wir kritisch. Patientinnen und Patienten, die eine Gesundheits-App nutzen möchten, sollten zunächst eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen“, erklärt Gerd Höhner. „Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeuten kann im persönlichen Kontakt klären, welche Beschwerden vorliegen, ob eine und wenn ja welche Gesundheits-App infrage kommen könnte – als präventive Maßnahme oder unterstützend zu einer Behandlung. Sonst besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten mit behandlungsbedürftigen Störungen und Erkrankungen nicht die erforderliche Psychotherapie erhalten und sich die Probleme in der Folge verstärken.“

Patienteninformation für die Praxis

Die Patienteninformation „Kommt eine Gesundheits-App für mich infrage?“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fasst die wesentlichen Aspekte für den „Weg zur App“ und den Einsatz digitaler Anwendungen bei psychischen Beschwerden zusammen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können den einseitigen Informationsbogen in der Praxis an ihre Patientinnen und Patienten weitergeben.

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