Höhere Bewertung der Gesprächsleistungen im EBM zum 1. April 2020

Die Bewertung von Gesprächsleistungen wird gefördert, die Bewertung technischer Leistungen der Medizin soll abgesenkt werden - das ist ein Ergebnis der Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) im Dezember 2019 beschlossen haben. Dabei wird der Vorgabe des Gesetzgebers Rechnung getragen, den EBM ausgabenneutral weiterzuentwickeln.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten profitieren von der Höherbewertung der Gesprächsleistungen, der Zuwachs liegt insgesamt bei 2,5 Prozent. Beispielsweise können für ein psychotherapeutisches Gespräch nach Gebührenordnungsposition (GOP) 22220 oder 23220 ab April 2020 nun 154 Punkte/16,92 Euro statt bisher 108 Punkte/11,87 Euro abgerechnet werden. Allerdings bleiben die Honorare für die Therapiesitzungen unverändert.

Weitere Informationen unter:
www.kbv.de [externer Link], Suchbegriff „EBM-Reform“

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