Höhere Strukturzuschläge für Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen

Die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhöht. Damit werden sie an die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte angepasst. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2017, der zufolge die für die Strukturzuschläge zugrunde gelegten Personalkosten nach Tarifänderungen vom Bewertungsausschuss zeitnah anzupassen sind.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten einen Zuschlag, wenn sie im Quartal eine Mindestpunktzahl antrags- und genehmigungspflichtiger Leistungen, psychotherapeutischer Sprechstunden, Akutbehandlungen und bestimmter neuropsychologischer Leistungen abgerechnet haben. Durch die Strukturzuschläge soll es gut ausgelasteten Praxen ermöglicht werden, eine Halbtagskraft zur Praxisorganisation zu beschäftigen.

Insgesamt steigen die Zuschläge um etwa 4,3 Prozent. Bei der Einzeltherapie erhöht sich der Zuschlag zum Beispiel um sieben Punkte, bei der Gruppentherapie um drei Punkte, bei Sprechstunde und Akutbehandlung steigt er um vier Punkte. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung [externer Link] unter dem Stichwort „Personalkosten“.

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