Informationen und Austausch zum Berufsstart am Tag der Neuapprobierten

Mit einem herzlichen Glückwunsch zur Approbation begrüßte Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, am 14. März 2026 zum Tag der Neuapprobierten rund 120 neue Kammerangehörige , die erfolgreich ihre Zeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) absolviert haben. Bei der Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Kammer erhielten sie einen umfassenden Überblick über zentrale Themen zum Berufsstart: von berufsständischer Selbstverwaltung und Altersversorge bis hin zu Fragen der Zulassung und Berufsausübung. Andreas Pichler ermunterte die Teilnehmenden, auch die bereitstehenden Beratungsangebote von Kammer, Versorgungswerk und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu nutzen sowie untereinander und mit den Vorstandsmitgliedern ins Gespräch zu kommen.

Spielräume und Grenzen: Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung

Zum Auftakt umriss Andreas Pichler  Aufbau und Pflichten der Kammer und wie sie ihren vielfältigen Aufgaben nachkommt. Dabei ordnete er die Spielräume im Spannungsfeld von Aufsichtsbehörde und Fürsprecherin der Profession ein: Die Kammer lege die Standards der Berufsausübung fest und setze sich für angemessene Rahmenbedingungen ein. Es gehöre zu ihrem Selbstverständnis, zur Meinungsbildung im politischen Raum beizutragen und Themen mit Relevanz für Berufsstand und Versorgung zu kommentieren. Gemäß ihrer Rechtsgrundlage könne sie aber weder wie ein Verband noch wie eine Tarifpartei agieren. Andreas Pichler erläuterte dies u. a. anhand der derzeit laufenden Proteste zu den Honorarkürzungsplänen aus dem Bewertungsausschuss und dem Engagement der Kammer hierzu.

Weiteren zeigte er anhand konkreter Beispiele auf, wie die Kammer ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben mit Leben füllt und für ihre Mitglieder nutzbar macht. Dabei wies er auch auf die Möglichkeit hin, sich per Eintrag in den E-Mail-Verteiler auf dem Laufenden zu halten und ermunterte, sich über Meldungen, Publikationen und Veranstaltungen der Kammer zu informieren. Deutlich wurde in seinen Ausführungen die Breite der Themen, mit denen die Kammer befasst ist und die sich von klassischen ordnungspolitischen Aufgaben über Fort- und Weiterbildung bis hin zu aktuellen politischen Fragen zu Antidiskriminierung, Klimaschutz als Gesundheitsschutz, Prävention und Verbesserung der Versorgung erstreckt. Zum Schluss seines Vortrags lud der Präsident die Neuapprobierten im Namen aller Vorstandsmitglieder ein, die Kammer kennenzulernen, ihre Angebote wahrzunehmen und eigene Mitwirkungsmöglichkeiten in der beruflichen Selbstverwaltung auszuloten.

Heute schon an morgen denken: die berufsständische Altersvorsorge

„Was kann ich für meine soziale Absicherung tun?“ Diese Frage griff Jens Mittmann  auf, Abteilungsleiter im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen der berufsständischen Altersvorsorge beschrieb er als „Quartett der Sicherheit“, bestehend aus Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Reha-Zuschüssen.

Zur Beitragsbemessung würden bei Selbstständigen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit herangezogen, Angestellte könnten sich von der Beitragspflicht befreien lassen, bei Existenzgründung könne fünf Jahre lang einkommensunabhängig eingezahlt werden. Allerdings ließe sich gerade über Beitragszahlungen in jungen Jahren viel für die spätere Rente tun, betonte Jens Mittmann. Denn anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung lege das Versorgungswerk die Mitgliederbeiträge kapitalbildend an – sie werden investiert und wachsen über die Zeit. Informationen zum Versorgungswerk und Austauschmöglichkeiten seien schnell und direkt über das Mitgliederportal des Versorgungswerkes [externer Link] zu finden. Viele individuelle Fragen ließen sich so auf kurzem Wege lösen.

Von Antragstellung bis Zulassung: Wege in die vertragspsychotherapeutische Versorgung

Am Tag der Neuapprobierten erhalten die Teilnehmenden abwechselnd von einer der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen Hinweise für die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung und die praktische Tätigkeit. Für den 14. März hatte Katja Elgert  aus dem Team Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) umfassende Informationen zusammengestellt.

Sie erläuterte den Weg in die Anstellung oder die Niederlassung und die Pflichten einer vertragspsychotherapeutischen Praxis. Bei der Darstellung niedergelassener Tätigkeitsformen hob sie neben Regelungen zum Sonderbedarf das Jobsharing-Modell hervor. Es ermögliche, in gesperrten Planungsbereichen in die Versorgung einzusteigen. Allerdings gelte eine Honorarobergrenze. Ratsam sei daher, vorab bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Musterberechnung der Verdienstmöglichkeiten anzufragen. Katja Elgert hob auch die Möglichkeiten hervor, sich im Rahmen der Serviceangebote der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe [externer Link] individuell beraten zu lassen. Ein ähnliches Angebot halte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) [externer Link] vor.

Fakten statt Mythen: Berufstätigkeit in Anstellung

Auf die vielfältigen Möglichkeiten und Wirkungsfelder in Anstellung ging Elisabeth Dallüge , Mitglied im Kammervorstand und selbst angestellt tätig, näher ein. Die Ansichten, in diesem Bereich nicht autonom arbeiten zu können, wenig zu verdienen und beruflich nicht voranzukommen, bezeichnete sie als Mythen. Tatsächlich hätten angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten viele Gestaltungsräume – bis hin zur Übernahme von Führungspositionen und Verantwortung in der Weiterbildung. Wichtig sei, die eigene Leistung sichtbar zu machen, sich mit Kolleginnen und Kollegen zu solidarisieren, Freiräume auszuloten und regelmäßig zu verhandeln. Insgesamt blicke die Profession im Angestelltenbereich derzeit auf bessere Chancen denn je.

Elisabeth Dallüge informierte auch über Angebote, die die Kammer für ihre Mitglieder vorhält. Dazu zählen Beratung durch Vorstand und Rechtsabteilung, Fortbildung, Unterstützung zur Beteiligung an der Weiterbildung sowie spezifische Fortbildungsangebote für Teile des Berufsstands wie die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“, die in diesem Jahr am 15. April zum Thema „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Führung – Leitung gestalten!  stattfindet. Sie motivierte die Neuapprobierten zudem nachdrücklich, sich kollegial zu vernetzen und betonte, wie wertvoll berufspolitisches Engagement ist.

Blick in die Praxis: Berufstätigkeit in der Niederlassung

Viele Neuapprobierte zieht es auch in Zeiten, in denen nur begrenzt Kassensitze übernommen werden können, in die Niederlassung. Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser  fasste in ihrem Vortrag Pflichten, Leistungen, Abrechnungsarten und Verdienstmöglichkeiten im vertragspsychotherapeutischen Bereich und in der Privatpraxis zusammen.

Auch sie hob das Jobsharing als attraktives Modell hervor; sie mache selbst damit gute Erfahrungen. Weitere Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung entstünden über neue Ermächtigungen für die Versorgung vulnerabler Gruppen wie Personen mit Suchterkrankung. In ihren Erläuterungen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen beschrieb Julia Leithäuser für Privatpraxen den Sonderfall der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundlage hierfür sei mit Paragraf 13 Absatz 3 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gelegt, die Umsetzung allerdings häufig mühsam. Für die Tätigkeit in Privatpraxis riet sie zudem, sich mit zuweisenden ärztlichen Praxen oder Beratungsstellen zu vernetzen und Tätigkeitsschwerpunkte zu entwickeln.

Auch das war Programm: Interessierte Fragen und angeregte Gespräche

Die Fragerunden zu den Vorträgen und die Pausenzeiten nutzten die Neuapprobierten rege für Wortmeldungen, Beratung und Austausch. Andreas Pichler dankte ihnen abschließend für ihr Interesse und wünschte ihnen alles Gute für das Berufsleben.

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