IT-Sicherheit in der Psychotherapie: Neue Praxishilfen verfügbar
Psychotherapeutische Praxen verarbeiten täglich hochsensible Gesundheitsdaten und können daher Ziel von Cyberangriffen werden. Um Praxisinhaber und ihre Mitarbeitenden bei der Umsetzung der geltenden IT-Sicherheitsrichtlinie zu unterstützen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hierfür neue Informationsmaterialien und praktische Hilfestellungen bereit.
Das Angebot richtet sich an Psychotherapie-, Arzt- und Zahnarztpraxen und umfasst unter anderem einen Quick-Check zur ersten Einschätzung der IT-Sicherheit, Handlungsempfehlungen für typische Alltagssituationen, einen Umsetzungsfahrplan sowie eine IT-Notfallkarte für den Ernstfall. Mit dem Informationsangebot unterstützt das BSI Verantwortliche und Mitarbeitende dabei, die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besser einzuordnen und IT-Sicherheit im Praxisalltag schrittweise zu etablieren.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist im Bereich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Oktober 2025 verbindlich. Gemeinsam haben KBV, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und BSI sie weiterentwickelt. Weitere Informationen sowie sämtliche Materialien stellt das BSI auf seiner Internetseite [externer Link] zur Verfügung.