Kammerversammlung am 15. April 2016 in Dortmund

Am 15. April 2016 kam die 5. Sitzung der 4. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) in Dortmund zusammen. In seinem eröffnenden Bericht kam Präsident Gerd Höhner zunächst auf die Reform der Psychotherapeutenausbildung zu sprechen. Er erläuterte, dass mehrere Vorstandsmitglieder in Arbeitsgruppen des Projektes Transition bei der Bundespsychotherapeutenkammer vertreten sind; er selbst fungiert als Sprecher der Transitions-AG. „Insgesamt besteht ein reger Austausch und die Beratungsergebnisse unseres Ausschusses ‚Reform der Psychotherapeutenausbildung/Zukunft des Berufes’ konnten beständig in den Prozess auf Bundesebene eingebracht werden“, bilanziert Gerd Höhner. Als Beispiele für zentrale Fragestellungen hob er unter anderem die inhaltliche Ausgestaltung der angestrebten fünf Studienjahre nicht zuletzt mit Blick auf die Partikularinteressen der Fachverbände sowie die Überlegung hervor, wie rechtlich verbindlich die Weiterbildung verankert werden soll.

Hinsichtlich der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes begrüßte der Kammerpräsident den vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) erarbeiteten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Es bestünde allerdings weiterhin die Grundsatzdiskussion um die Definition von psychotherapeutischer Tätigkeit. Ein zweites wichtiges Thema sei die Besetzung des wissenschaftlichen Beirates und die Mitsprache der Mitglieder bei der inhaltlichen Arbeit. „Wir wollen mit den ärztlichen Kollegen kooperieren – wenn die Entscheidungen die gleichen Auswirkungen für Ärzte wie für Psychotherapeuten haben“, konstatierte Gerd Höhner.

Vielfältige Aktivitäten auf Landesebene

Fortführend berichtete er über die Arbeiten am Landespsychiatrieplan NRW. „Zunehmend bedeutend wird die Versorgung älterer psychisch kranker Menschen. Umso erfreuter stellen wir fest, dass wir hierzu auf Landesebene viel Gehör finden.“ Ebenso betonte er die Bedeutung einer guten Vernetzung in den Regionen, die verbesserte Zusammenarbeit von klinischem und ambulantem Sektor sowie die regionale Steuerung.

Hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen stellte Gerd Höhner der Kammerversammlung das Stufenmodell zur Ermittlung der spezifischen Bedarfe vor, das als Entschließungsentwurf zur 25. Landesgesundheitskonferenz „Angekommen in Nordrhein-Westfalen: Integration von Flüchtlingen in das Gesundheitswesen“ vorliege. Definiert habe man drei Ansatzpunkte: psychosoziale Beratung und niedrigschwellige Angebote zur sozialen Stabilisierung, niedrigschwellige Kriseninterventionen und Vermeidung einer längerfristigen Behandlung sowie Überführung in die Regelversorgung bei akuten psychischen Störungen.

Nachfolgend kam Gerd Höhner auf das Thema Ermächtigungen von Psychotherapeuten zu sprechen. Derzeit gäbe es nur wenige Sonderzulassungen. Die PTK NRW sei sehr daran interessiert, dies auszuweiten und sei dazu im Austausch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Darüber hinaus bestehe nach wie vor eine intensive Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Zentrum Düsseldorf. Unter anderem seien weitere Hilfen für die Helfer in Form von FAQ für die Kammerhomepage und Fortbildungsangebote in Arbeit. Ende März hatte die PTK NRW zudem eine Umfrage an alle Kammerangehörigen verschickt. Ziel der Erhebung ist, ein Bild über die Aktivitäten in den Regionen zu gewinnen und die Vernetzung vor Ort zu fördern. Derzeit befinden sich die ersten Rückmeldungen in der Auswertung.

PTK vor Ort kommt an

Seinen mündlichen Bericht beendete Gerd Höhner mit einem Resümee der ersten Regionalversammlung in Bielefeld im März diesen Jahres „Wir sind sehr herzlich empfangen worden, haben einen regen Austausch erlebt und konnten neue Kontakte knüpfen. Insgesamt haben wir die Veranstaltung als einen guten Beitrag für das Kammerleben empfunden. Wir freuen uns auf die nächste Regionalversammlung im Juni im Regierungsbezirk Arnsberg.“

In der Aussprache trugen einige Kammerversammlungsmitglieder Schwierigkeiten bei der Beantragung von Ermächtigungen vor. Die Kammer wurde gebeten, hierzu die Kassenärztlichen Vereinigungen anzusprechen. Einige Mitglieder der Kammerversammlung äußerten den Wunsch, die Kammer möge sich intensiver für angestellte Psychotherapeuten einsetzen. Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck betonte, dass die PTK NRW hier Lobbyarbeit leisten könne, Themen wie Tarifverhandlungen jedoch nicht zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehören. Begrüßt wurde, dass der Vorstand einen Termin für einen Tag der Angestellten in Krankenhaus und Reha vorbereitet.

Haushalt und Beitragsordnung

Einen Überblick über den Stand der Beitragserhebung zum Beitragsjahr 2015 und zum laufenden Beitragsjahr erhielten die Kammerversammlungsmitglieder von Andreas Pichler. „Wir sehen, dass der Mittelwert des Beitrags 2016 nach der Änderung der Beitragsordnung im letzten Herbst wieder auf der Höhe der Vorjahre ist“, erklärte der Vizepräsident der Kammer. „Die Deckungslücke im Haushalt von 2015 konnte aufgefangen werden, der durchschnittliche Beitrag hat sich nicht erhöht. Die Auswertung der Rückmeldungen spricht zudem für eine außerordentlich große Akzeptanz der einkommensabhängigen Beitragsordnung.“

Beschlussfassungen zur Weiterbildungsordnung

Der Kammerversammlung lagen zwei Anträge des Vorstandes auf Änderung der Weiterbildungsordnung vor. Ein Antrag bezog sich auf den Bereich Gesprächspsychotherapie. „Mit unserem ersten, inhaltlich begründeten Vorschlag von 280 Behandlungsstunden unter Supervision von mindestens 70 Stunden sowie 100 Stunden Selbsterfahrung lagen wir über den zeitlichen Umfängen der Musterweiterbildungsordnung“, erläuterte hierzu Anni Michelmann, Fraktion DGVT, als Vorsitzende des Ausschusses Fort- und Weiterbildung. „Das Landesgesundheitsministerium sah darin rechtliche Probleme und merkte an, dass es eine Orientierung an der Musterweiterbildungsordnung für sinnvoll halte. Um die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Weiterbildungsordnung sicherzustellen, ist daher eine entsprechende Reduzierung der Stundenumfänge zu erwägen.“ Nach intensiver Beratung verabschiedete die Kammerversammlung mit 38 Stimmen dafür, 19 dagegen und 18 Enthaltungen einen Antrag des Vorstandes, der 240 Stunden Behandlung unter Supervision von mindestens 60 Stunden und mindestens 65 Selbsterfahrung vorsieht.

Der zweite Antrag des Vorstandes galt dem Bereich Klinische Neuropsychologie. „In der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass die hohen strukturellen Anforderungen an die Weiterbildungsstätten durch die Weiterbildungsordnung zu Problemen bei der Umsetzung der Weiterbildung führen“, erläuterte Vorstandsmitglied Barbara Lubisch. „Wir haben im Ausschuss daher die Angleichung an die Musterweiterbildungsordnung erarbeitet. Gestrichen wurde zum Beispiel, dass die Weiterzubildenden zwei Jahre klinische Tätigkeit auf Weiterbildungsstellen für Klinische Neuropsychologie benötigen. Denn es ist schlicht illusorisch, dort feste Arbeitsplätze zu bekommen.“ Die Kammerversammlung nahm den Antrag mit 43 Stimmen dafür und 32 Stimmen dagegen an.

Flexibilisierung der Psychotherapierichtlinie

Ausführlich beraten wurde auch zu dem Antrag der Fraktion Kooperation starke Kammer, die vom Ausschuss „Psychotherapie in der ambulanten Versorgung“ vorgelegten inhaltlichen Überlegungen zur Flexibilisierung der Psychotherapierichtlinie zu beschließen. „Der Ausschuss hält es für sehr wichtig, dass im Vorfeld der Entscheidung des G-BA die Vertretung des Berufsstandes sich mit eigenen Positionen zu Wort meldet“, erläuterte Ausschussvorsitzende Monika Konitzer, Fraktion Kooperation starke Kammer. „Beraten wurde insbesondere zu den Themen Sprechstunde, frühzeitige diagnostische Abklärung und Förderung von Gruppentherapie.“ Die Kammerversammlung beschloss mit 5 Enthaltungen die Einspeisung der Positivformulierungen in die Bundespsychotherapeutenkammer unter der Überschrift „Positionierung zur Einführung der Sprechstunde in die Psychotherapie-Richtlinie.“

Zum Ende der Sitzung gab Vorstandsmitglied Bernhard Moors einen Zwischenbericht aus der Kommission „Standards der psychotherapeutischen Dokumentation“; Dr. Jürgen Tripp von der Fraktion Kooperative Liste informierte als Vorsitzender des Ausschusses „Reform der Psychotherapeutenausbildung/Zukunft des Berufes“ über den aktuellen Arbeitsstand im Ausschuss. In der Aussprache wurde unter anderem angemerkt, dass bei der Organisation der Weiterbildung die „Steuerung aus einer Hand“ und ein ausführlicher Block in ambulanter Tätigkeit notwendig seien.

Am Ende einer intensiven Tagung dankte der Präsident den Kammerversammlungsmitgliedern für ihre offene Debattenkultur und verabschiedete sie bis zur nächsten Kammerversammlung am 5. November in Düsseldorf.

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