Kammerversammlung fordert Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung

Die Kammerversammlung der PTK NRW forderte am 9.4.2011 nachdrücklich die Politik auf, im geplanten Versorgungsgesetz die Voraussetzungen für eine bessere psychotherapeutische Versorgung zu schaffen.

Sie verabschiedete dazu einstimmig die folgende Entschließung:

Wochenlange Wartezeiten auf ein Erstgespräch und monatelange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sind Ausdruck eines steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung auch in NRW.

Eine überholte „Bedarfsplanung“ konserviert realitätsferne Verhältniszahlen (Einwohner pro Psychotherapeut), mit denen eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Eine statistische „Überversorgung“ auf Grundlage der bestehenden Verhältniszahlen verdeckt einen eklatanten Mangel.

Das SGB V und einige untergesetzliche Normen enthalten Regelungen, die seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 unverändert bestehen, die aber sowohl den fachlichen Entwicklungen der letzten 12 Jahre als auch der Tatsache, dass psychische Erkrankungen zunehmen und besser erkannt werden, nicht mehr gerecht werden. Diese Situation erfordert eine Flexibilisierung und Optimierung der Versorgungsstrukturen.

Die Kammerversammlung NRW fordert die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auf, dafür zu sorgen, dass Psychotherapie flächendeckend, wohnortnah und niedrigschwellig für Patienten verfügbar ist. 

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