Neue Liste für gerichtliche Sachverständige Mitglieder können sich jetzt eintragen lassen

Seit dem 25. März 2011 ist die Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer NRW zur Eintragung in die Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialrecht in Kraft.

Die Sachverständigenliste wird für die vier Bereiche Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht (B1), Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage (B2), Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe (B3) sowie Sozialrecht (B4) erstellt. Als Sachverständige eintragen lassen können sich Kammerangehörige der Psychotherapeutenkammer NRW, die die Eintragungsvoraussetzungen des § 3 der Verwaltungsvorschrift erfüllen und einen schriftlichen Antrag auf Listenaufnahme hinsichtlich der Bereiche B1 bis B4 stellen.

Kammerangehörige, die vor Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift (VwV) auf der Liste Sachverständiger für die Begutachtung von Verhalten und psychischen Zustandsbildern bei strafrechtlichen Fragestellungen geführt wurden, werden in die Sachverständigenliste für die Bereiche B1 und B2 für die Zeit bis zum Ende der ursprünglichen Eintragsbefristung eingetragen (§ 1 III. VwV).

Kammerangehörige, die bereits bis zum 24.03.2011 als Sachverständige vereidigt, bestellt oder in nennenswertem Umfang tätig waren, können auch einen schriftlichen Antrag auf Listenaufnahme hinsichtlich der Bereiche B1 bis B4 gemäß § 8 der Verwaltungsvorschrift stellen. Dieser Antrag kann bis zum 24.03.2016 erfolgen.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Eintragung in die Sachverständigenliste wird eine Gebühr gemäß Ziffer 12 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW erhoben. Für die Aufnahme in den ersten Bereich werden € 200,00 erhoben, für jeden weiteren Bereich € 100,00. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Eintragung in die Sachverständigenliste unter Beilegung der erforderlichen Nachweise. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid. Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nach Zahlungseingang. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. 

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