Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ der BPtK erschienen

Seit Juni 2017 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erstmals Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird.

Um Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierbei in der Praxis zu unterstützen, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Reihe „Praxis-Info“ um die Broschüre „Medizinische Rehabilitation“ [interner Link] erweitert.

Die neue Handreichung zeigt auf, was unter medizinischer Rehabilitation zu verstehen ist und fasst zusammen, bei welchen Patientinnen und Patienten und bei welchen Diagnosen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sie verordnen können. Schritt für Schritt und anhand von Fallbeispielen wird verdeutlicht, wie das Verordnungsformular auszufüllen ist. Auch rechtliche und konzeptuelle Grundlagen werden erläutert. Zusätzlich enthält die neue Praxis-Info Informationen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an ihre Patientinnen und Patienten weitergeben können.

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