Neue Praxis-Info „Patientenrechte" der Bundespsychotherapeutenkammer erschienen


Eine heilberufliche Tätigkeit unterliegt allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Patientenrechtegesetz. In der neuen Praxis-Info „Patientenrechte“ der Bundespsychotherapeutenkammer können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die bestehenden rechtlichen Grundlagen der psychotherapeutischen Behandlung verlässlich und verständlich nachschlagen.

Die heutige Rechtsauffassung geht davon aus, dass Patientinnen und Patienten selbstständig und informiert ihre Entscheidungen treffen. Die Anforderungen des Gesetzes insbesondere an Information, Aufklärung und Einwilligung sowie an die Dokumentation dienen dazu, Patientinnen und Patienten eine ausreichende Grundlage für ihre Entscheidung zu bieten.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden in der neuen Handreichung der Bundespsychotherapeutenkammer Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen zum Abschluss des Behandlungsvertrages, zu Informationspflichten und Ausnahmen davon, zu Einwilligung und Aufklärung. Ausführlich wird dargelegt, wie bei einwilligungsunfähigen Patientinnen und Patienten zu verfahren ist. Schließlich erläutert die Broschüre, wann und wie die Dokumentation der Behandlung in der Patientenakte erfolgen muss, aus welchen Gründen die Patientin oder der Patient Einsicht in die Akte nehmen kann und wie Patientendaten bei Mitwirkung von Dritten geschützt werden können.

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