Neuer Krankenhausrahmenplan NRW – Reform der Psychiatrie und Psychosomatik?

Nach § 12 Abs. 1 KHGG NRW stellt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einen Krankenhausplan gemäß § 6 KHG auf und schreibt ihn fort. Der seit 2001 in NRW gültige Krankenhausplan hat seinen Planungshorizont inzwischen überschritten und wird als erneuerungswürdig eingestuft. Der jetzige Entwurf eines Krankenhausplans stellt eine Rahmenplanung dar. Lediglich die Bereiche Geriatrie, Psychiatrie und die Frühgeborenenversorgung werden hervorgehoben. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist die Voraussetzung für den Zugriff auf die Investitionsfinanzierung des Landes und für die Zulassung für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Die Psychosomatik wird zukünftig als integraler Bestandteil der Psychiatrie geplant.“ Dieser Planungsgrundsatz bildet einen zentralen Ansatzpunkt für das Engagement der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) im Rahmen der Krankenhausplanung. Durch den geplanten Zuwachs an Behandlungsplätzen von 10 % (KiJu-Psychiatrie) bis 14 % (Psychiatrie/Psychosomatik f. Erwachsene) bis 2015 in diesem Bereich bleibt die inhaltliche Neuausrichtung der Versorgungsstruktur bisher relativ unkommentiert. Es findet „en passant“ eine strukturelle Weichenstellung statt, die aus unserer Sicht, orientiert an einer transparenten Problembeschreibung, mit den verantwortlich an der Versorgung Beteiligten im Vorfeld zu diskutieren gewesen wäre. Mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in NRW und mit inzwischen über 1.000 in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern NRWs tätigen Kolleginnen und Kollegen erscheint uns die Beteiligung der PTK NRW an dieser Stelle zwingend notwendig. Aber anders als z.B. die Ärztekammern oder die Krankenhausgesellschaft, ist die PTK NRW nach dem geltenden Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG) nicht als an der Krankenhausversorgung beteiligt angesehen und kann ihre Empfehlungen zur Krankenhausplanung nur indirekt einfließen lassen.

Zuletzt wurde dem Landtagsausschuss eine ausführliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf der KH-Rahmenplanung am 07.03.2013 im Landtag vorgelegt. Insbesondere bei der geplanten Veränderung der Versorgungsstruktur Psychiatrie und Psychosomatik sehen wir im Sinne einer zukunftsfähigen Krankenhausplanung die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Entwurfs. Der Zeitplan des Ministeriums bis zum Abschluss der KH-Rahmenplanung ist straff. Voraussichtlich im Juni 2013 wird nach Abschluss der Anhörungsrechte des zuständigen Landtagsausschusses der Krankenhausrahmenplan 2015 neu aufgestellt. 

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