Neues Krankenhausentlastungsgesetz ermöglicht Ausgleich von Honorarausfällen

Das Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge der Coronavirus-Pandemie (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz), das der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 beschlossen hat, beinhaltet unter anderem einen finanziellen Schutzschirm auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Konkret regelt das Gesetz, dass durch COVID-19 bedingte Honorarausfälle ausgeglichen werden, wenn das von einer Praxis eingenommene Gesamthonorar um mehr als 10 Prozent unter dem Honorar des Vorjahresquartals liegt. Ob im Einzelfall ein Ausgleichsanspruch besteht, entscheidet die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Hierzu benötigt sie zum Teil auch die Zustimmung der Krankenkassen.

Das Krankenhausentlastungsgesetz bindet die Ausgleichzahlungen allerdings an den Rückgang der Fallzahlen. Die Honorarausfälle in psychotherapeutischen Praxen gehen aber weitgehend nicht auf eine sinkende Anzahl von Patientinnen und Patienten zurück. Vielmehr sagen Patientinnen und Patienten angesichts eines befürchteten Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus bereits vereinbarte Termine im Rahmen laufender Behandlungen ab. Sie kommen damit seltener in die Praxis. Es verringert sich also nicht die Fallzahl bzw. die Gesamtmenge der Patientinnen und Patienten im Quartal, sondern der Fallwert als Maß für die pro Patientin oder Patient erbrachten Leistungen.

PTK NRW unterstützt Nachbesserungen

Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) unterstützt, dass die im Schnellverfahren beschlossenen neuen Gesetzesregelungen mit Blick auf die Besonderheiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nachgebessert werden. Ebenso fordert die Kammer, dass psychotherapeutische Leistungen sowohl per Video als auch auf telefonischem Wege erbracht werden können. In der Coronakrise ist Psychotherapie via Telefon ein wichtiger Beitrag, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu sichern.

Die Pressemeldungen zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und das Gesetz zum Download sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) [externer Link] im Pressebereich unter dem Stichwort „Krankenhausentlastungsgesetz“ zugänglich. Weitere Informationen und Anlaufstellen bezüglich finanzieller Hilfen finden Sie in unseren FAQs zum Coronavirus unter "Wer informiert zu Entschädigungsansprüchen und unternehmerischen Fragen?".

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