Orientierungswert für 2020 angehoben; EBM-Reform verschoben

Niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nach einem komplexen System honoriert. Eine Komponente in diesem System ist der sogenannte Orientierungswert. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Honorare für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen und wird jedes Jahr zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) für das Folgejahr neu verhandelt.

Orientierungswert steigt um 1,52 Prozent

Die diesjährige Verhandlungsrunde ist nun abgeschlossen: Im August einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf, den Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen für das Jahr 2020 um 1,52 Prozent anzuheben: Damit steigt der Orientierungswert von aktuell 10,8226 Cent auf 10,9871 Cent im kommenden Jahr. Diese Erhöhung entspricht einer Honorarsteigerung von rund 565 Millionen Euro.

Zuvor hatten KBV und GKV-Spitzenverband bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und der Demografie beschlossen. Sie bilden zusammen mit dem angepassten Orientierungswert die Grundlage der regionalen Vergütungsverhandlungen im Herbst. Darin werden die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen vor Ort verhandeln, wie viel Geld die Kassen 2020 für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.

EBM-Reform um drei Monate verschoben

Noch keine Einigung konnten KBV und Krankenkassen in ihren Verhandlungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erzielen, der als Honorarordnung den Inhalt der abrechnungsfähigen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt. Mit einem Aufschub von drei Monaten soll der weiterentwickelte EBM nun zum 1. April 2020 in Kraft treten; die Beschlussfassung ist für Dezember geplant.

Im Fokus der Reform steht, die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arzt- und Psychotherapeutengruppen anzupassen. Zudem hat der Gesetzgeber die Verhandlungspartner aufgefordert, die Bewertung von Leistungen mit einem hohen Technikanteil abzusenken und dafür die sprechende Medizin zu fördern.

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