Petitionsausschuss fordert Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. Dezember 2023 in Berlin mit dem höchstmöglichen Votum eine Forderung an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerichtet [externer Link]: Das Ministerium wird mit der höchstmöglichen Dringlichkeit aufgefordert, eine Lösung für die bislang unzureichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu finden. Für die nachhaltige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Praxen, Ambulanzen und Kliniken und für die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses werden ausreichend Weiterbildungsstellen dringend gebraucht. Solange die Finanzierung nicht geregelt ist, können aber nicht genügend Stellen entstehen. „Der Petitionsausschuss hat den deutlichen Handlungsbedarf erkannt“, hält Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, fest. „Und die Uhr tickt: Bereits 2024 werden rund 1.000 Absolventinnen und Absolventen des neuen Psychotherapiestudiums in die weitere Qualifikationsphase streben.“

Hintergrund und Sachstand

Der Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März dieses Jahres eine Petition an den Deutschen Bundestag [externer Link] gerichtet, um auf die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung aufmerksam zu machen. Die Petition hatte breite Unterstützung gefunden und bereits vor Ablauf der Zeichnungsfrist das benötigte Quorum erreicht. Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten. Nach dem Votum des Petitionsausschusses steht nun im nächsten Schritt die formale Verabschiedung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch den Deutschen Bundestag an.

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