Psychiatrische Institutsambulanzen nicht anrechnen Kammerversammlung am 23. Mai 2014 in Dortmund

Am 23. Mai tagte die Kammerversammlung der nordrhein-westfälischen Psychotherapeuten zum letzten Mal in dieser Wahlperiode. Die Delegierten verabschiedeten eine Weiterbildungsordnung in Systemischer Therapie, Änderungen in der Berufsordnung sowie der Entschädigungs- und Reisekostenordnung.

Sie forderten insbesondere, dass es zu keiner Anrechnung der psychiatrischen Institutsambulanzen auf die zugelassene Anzahl von niedergelassenen Psychotherapeuten kommt.

Resolution der Kammerversammlung

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein- Westfalen (PTK- NRW)  fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Beschluss des G-BA- zur Anrechnung der psychiatrischen Institutsambulanzen auf die ambulante Versorgung zu beanstanden.

Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 17. April 2014

den Beschluss gefasst, dass psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) nach § 118 SGB V mit einem Faktor von 0,5 auf die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeuten anzurechnen sind. Der Beschluss ist willkürlich, widerspricht gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zur Arbeit der Psychiatrischen Institutsambulanzen und entbehrt jeder empirischen Grundlage.

Die verfügbaren Daten zum Diagnose- und Leistungsspektrum der Psychiatrischen Institutsambulanzen zeigen:

  • Das Diagnosespektrum in den psychiatrischen Institutsambulanzen unterscheidet sich deutlich von dem im vertragspsychotherapeutischen Bereich.
  • Die Behandlungsschwerpunkte und damit auch das Leistungsspektrum der psychiatrischen Institutsambulanzen sind ausgesprochen heterogen.
  • Die den psychiatrischen Institutsambulanzen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen nicht aus, um Psychotherapie in einem Umfang anzubieten, der eine fachgerechte Versorgung im Sinne der Richtlinienpsychotherapie erlauben würde.

Die Reform der Bedarfsplanung mit einer Überarbeitung der Verhältniszahlen Einwohner/Psychotherapeut in 2013 hat für die ländlichen Regionen in NRW einen moderaten Zuwachs von ca. 42 Versorgungsaufträgen erbracht. Die jetzt getroffene Regelung des G-BA zur Anrechnung von  ca. 103 PIA in NRW auf die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeuten erhöht die nominelle Überversorgung in diesen Regionen. Allein dadurch sind  mindestens 51 Versorgungsaufträge auf Dauer bedroht.

Der Beschluss reduziert so das ambulante psychotherapeutische Versorgungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen, verlängert die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung, erhöht das Leiden psychisch Erkrankter und fördert die Chronifizierung psychischer Erkrankungen.

Die Kammerversammlung der PTK- NRW fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, diesen Beschluss zurückzunehmen.

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