Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder Funktionsstörungen - Online-Fortbildung am 29. April 2026 zu Ermächtigungen für Privatpraxen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Privatpraxis können sich auf Grundlage der zum 20. Februar 2025 geänderten Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen ermächtigen lassen. Zu diesen Gruppen zählen Insbesondere Menschen, die intellektuell beeinträchtigt, von einer Suchterkrankung betroffen oder aufgrund eines stark eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Die Ermächtigungsregelung soll zusätzliche ambulante Kapazitäten schaffen und die Versorgung der genannten Patientengruppen verbessern. Privatpraxen eröffnet sie einen Weg, an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilzunehmen – Leistungen im Rahmen einer Ermächtigung werden über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.

Auftaktveranstaltung am 29. April – Kinder und Jugendliche im Fokus

Um über die Möglichkeiten zur Ermächtigung zu informieren, startet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Online-Fortbildungsreihe. Die Auftaktveranstaltung am 29. April 2026 (18:00 bis 19:30, via Zoom) richtet sich an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die qualifiziert für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind. Im Fokus der Veranstaltung steht die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die mit intellektueller Beeinträchtigung und/oder einem eingeschränkten Funktionsniveau leben und an einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt werden. 

In der Online-Veranstaltung informiert die BPtK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), für welche Patientengruppen das psychotherapeutische Versorgungsangebot in Betracht kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Kooperationen und Kooperationsverträge ausgestaltet werden können. Neben Hinweisen für die praktische Umsetzung werden die spezifischen Versorgungsbedarfe von Patientinnen und Patienten in SPZ beleuchtet. Weitere Themen sind die Rahmenbedingungen und Umsetzungsoptionen der Ermächtigungsregelung sowie rechtliche Aspekte.

Interessierte können sich unter veranstaltung@bptk.de anmelden. Anmeldeschluss ist der 27. April 2026. Das Veranstaltungsprogramm kann hier heruntergeladen werden  [PDF, 689 KB]. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.
 

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