Qualitätssicherungsverfahren Psychotherapie nicht vor 2025 – bis dahin gilt das Gutachterverfahren

Mit der Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für die ambulante Psychotherapie ist nicht vor 2025 zu rechnen. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Die Beschlussfassung für ein solches Verfahren ist aufgrund gesetzlicher Fristen für Dezember 2022 vorgesehen. Sie ist allerdings nicht mit der Einführung des Verfahrens gleichzusetzen. Diese könne frühestens zum 1. Januar 2025 erfolgen.

Die bestehenden Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten damit zunächst unverändert weiter. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und (GKV-Spitzenverband) haben derzeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 (unter Vorbehalt) neue Gutachterinnen und Gutachter bestellt. Interessierte hatten sich bis zum 30. Juni für eine Gutachtertätigkeit bewerben können.
Die Forderung nach einem Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie wurde mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 festgeschrieben. Vorgesehen ist eine standardisierte fallbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung. Ergänzend dazu sind Patientenbefragungen geplant. Gleichzeitig legte der Gesetzgeber fest, dass mit der Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren abgeschafft wird.

Die Profession einbeziehen

„Es ist positiv zu werten, dass die Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens für die ambulante Psychotherapie verschoben wurde“, sagt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen „Bei einer Umsetzung so wie bisher geplant sehen wir keinen Nutzen und viel bürokratischen Aufwand für die Praxen. Generell sollten Vorschläge zur Qualitätssicherung in enger Abstimmung mit dem Berufsstand erarbeitet werden. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen steht hierzu als Ansprechpartner bereit und hat bereits konstruktive Vorschläge für die Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie entwickelt.“

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