Rückblick auf die 5. Sitzung der 6. Kammerversammlung am 29. Mai 2026
Die psychotherapeutische Versorgung steht unter Druck – und wird zugleich dringender gebraucht denn je. Diese Entwicklung prägte die 5. Sitzung der 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, die am 29. Mai 2026 in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund stattfand.
Kammerpräsident Andreas Pichler zeichnete in seinem Bericht das Bild eines Berufsstandes, der vor erheblichen Herausforderungen steht. Er verwies auf die geplanten Honorarkürzungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA), weitere gesundheitspolitische Sparvorhaben und die noch immer ungeklärte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Hinzu komme ein zunehmend rauer werdender Ton, der sich auch in Anfeindungen und Hetzkampagnen gegen engagierte Kolleginnen und Kollegen sowie gegen Menschen äußere, die mit marginalisierten Gruppen arbeiten.
Diese Entwicklungen treffen auf eine gesellschaftliche Lage, die von wirtschaftlichen Unsicherheiten, steigenden Lebenshaltungskosten und wachsenden Zukunftssorgen geprägt ist. „Die Folgen sind längst in den Praxen spürbar: Verunsicherung, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu“, betonte Andreas Pichler. Umso wichtiger werde eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung. Gleichzeitig wachse die Bedeutung der Profession, die ihre Expertise zunehmend in politische Entscheidungsprozesse einbringe. Dies habe sich zuletzt auch auf dem 48. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Travemünde gezeigt, auf dem zentrale Zukunftsfragen des Berufsstands beraten und Cornelia Metge zur neuen Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt wurde. Für Nordrhein-Westfalen zeigte sich Andreas Pichler zuversichtlich: Selten habe die psychotherapeutische Versorgung so stark auf der Agenda der Landespolitik gestanden wie derzeit.
Gesundheitspolitik: Gesetzesinitiativen auf Bundesebene
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an mehreren Gesetzesinitiativen, die erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung haben können. Für den Sommer werde der Referentenentwurf für ein Primärversorgungssystem erwartet, informierte Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser. Der Vorstand fordere bei diesem Thema weiterhin, den Direktzugang zur Psychotherapie zu erhalten. Ein fatales Signal sei der am 11. März veröffentlichte Beschluss des EBA zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent, der bundesweit Proteste ausgelöst habe.
Weitere Einschnitte würden durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) drohen, erläuterte Vorstandsmitglied Bettina Meisel. Besonders gravierend sei die vorgesehene Begrenzung der bislang extrabudgetär vergüteten Psychotherapie auf das Leistungsniveau von 2025. Erst recht in einer Zeit, die durch einen steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung gekennzeichnet sei, sei dies ein Schritt in die falsche Richtung. Eine Deckelung würde außerdem die psychotherapeutische Weiterbildung gefährden, denn sie werde über die Versorgungsleistungen der Weiterbildungsteilnehmenden mitfinanziert.
Über die geplanten Einschnitte im Gesundheitswesen hinaus standen weitere Gesetzesvorhaben auf Bundesebene im Fokus. Hinsichtlich der Digitalisierungspläne kritisierte Julia Leithäuser insbesondere die vorgesehene Möglichkeit für Kranken- und Pflegekassen, anhand von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) Leistungsempfehlungen auszusprechen. Dies greife in die fachliche Kompetenz der Behandelnden ein und sei daher zu streichen. Bettina Meisel machte deutlich, dass die Reformpläne für die Kinder- und Jugendhilfe unter anderem eine Reduktion von individuellen Leistungen und Qualitätsstandards erkennen ließen. Insgesamt seien die Sparpläne gegenläufig zu dem im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgehaltenen Ziel, die Versorgung und die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Auch die darin erwähnte eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche fehle weiterhin.
PsychKG-Novelle: Expertise der Profession stärker einbinden
Die geplante Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) in NRW wirft grundlegende Fragen zum Verhältnis von Versorgung, Behandlung und Gefahrenabwehr auf. Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge nahm den aktuellen Gesetzentwurf zum Anlass, zentrale Entwicklungen des Gesetzgebungsverfahrens einzuordnen. Psychisch erkrankte Menschen dürften nicht sicherheitspolitisch stigmatisiert werden, machte sie deutlich. Gerade deshalb müsse psychotherapeutische Expertise künftig stärker im Gesetz berücksichtigt werden – etwa bei Kriseninterventionen, Unterbringungsentscheidungen oder in Besuchskommissionen.
Grundrechtseingriffe müssten verhältnismäßig ausgestaltet und fachlich nachvollziehbar begründet werden, führte Elisabeth Dallüge aus. Diese Aspekte greife auch die Stellungnahme auf, die die Kammer in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht habe. Darin würden insbesondere die vorgesehenen Erweiterungen von Eingriffsbefugnissen kritisch beleuchtet. Leitmotiv bleibe der Grundsatz „Behandlung statt Verwahrung“. Sie unterstrich dabei die Bedeutung frühzeitiger Unterstützungsangebote: Entscheidend sei, Menschen in Krisen frühzeitig zu erreichen und Hilfe anzubieten, bevor schwerwiegende Eingriffe überhaupt erforderlich würden.
Klimaschutz in der Kammerarbeit: Ziele und Strategien
Breiten Raum nahmen darüber hinaus die Aktivitäten der Kammer im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein. Andreas Pichler berichtete, dass der Vorstand und die Kommission „Klimaschutz" die Umsetzung des 2021 veröffentlichten Positionspapiers „Klima- und Umweltschutz in der Kammerarbeit“ weiter vorantreiben. Er wies darauf hin, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit angesichts globaler Krisen und konkurrierender Herausforderungen politisch an Bedeutung zu verlieren drohten. Gerade deshalb wolle die Kammer den Zusammenhang zwischen Klimawandel und psychischer Gesundheit weiterhin sichtbar machen. Eine wichtige Rolle komme hierbei ihren Vernetzungsaktivitäten zu. Darüber hinaus gelte es, das Thema in die Kommunalen Gesundheitskonferenzen in NRW zu tragen, die Aktivitäten zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz fortzuführen und gesundheitspolitische Perspektiven im Kontext von Klimaschutz in die öffentliche Debatte einzubringen.
Aussprache zum mündlichen und schriftlichen Vorstandsbericht
In der Aussprache zum mündlichen Bericht dankten Kammerversammlungsmitglieder dem Vorstand für seine umfangreiche Arbeit. Auch der schriftlich vorgelegte Bericht des Vorstands spiegele die vielfältigen Aktivitäten wider. Die Dynamik der aktuellen Initiativen des Gesetzgebers fordere der Profession weiterhin entschiedenes Engagement, Beharrlichkeit und Durchhaltevermögen ab. Mehrfach wurde angemerkt, dass in den gegenwärtigen politischen Bestrebungen ein Angriff auf den Sozialstaat und die Schwächsten der Gesellschaft liege. Um die dringend benötigte psychotherapeutische Versorgung sicherstellen zu können, müsse die Profession weiterhin öffentlichkeitswirksam die Folgen einer Verknappung von Psychotherapie aufzeigen.
Als zweites zentrales Thema wurde die Weiterbildung benannt. Der Berufsstand müsse sich nachdrücklich für eine verlässliche Finanzierung einsetzen und deutlich machen, dass die Sicherung des beruflichen Nachwuchses eine zwingende Voraussetzung für die zukünftige Versorgung ist. Die Vertretungen der Studierenden und der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung in Nordrhein-Westfalen, die als Gäste an der Kammerversammlung teilnahmen, dankten dem Vorstand dafür, dass er sich für die Belange des beruflichen Nachwuchses einsetze.
Änderung der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Die Kammerversammlung beschloss einstimmig Änderungen der Berufsordnung der Kammer und übernahm damit aktuelle Anpassungen der BPtK-Muster-Berufsordnung. Zentrales Thema ist die Durchführung von Psychotherapie mittels Kommunikationsmedien. Die Psychotherapie im persönlichen Kontakt bleibt die Regelbehandlungsform; Psychotherapie mittels Kommunikationsmedien ist zulässig, sofern Patientenschutz und Behandlungsqualität gewährleistet sind und der persönliche Kontakt nicht erforderlich ist. Zu den Neuerungen gehört auch, dass Online-Sitzungen außerhalb der Praxisräume stattfinden können. Der überwiegende Teil der Videositzungen muss dabei weiterhin in der Praxis erfolgen. Weitere Konkretisierungen betreffen die Akteneinsicht sowie die kostenlose Bereitstellung einer Kopie der Patientenakte.
Mitgliedschaft im Verband Freier Berufe bestätigt
Zwei Jahre nach dem Beitritt zum Verband Freier Berufe Nordrhein-Westfalen (VFB NRW) zog Präsident Andreas Pichler im Rahmen einer vereinbarten Evaluation Bilanz zur Mitgliedschaft der Kammer. Der Schritt sei seinerzeit bewusst mit dem Ziel beschlossen worden, politische Kontakte zu erweitern, neue Informationswege zu erschließen und die Stimme der Psychotherapeutenschaft auch außerhalb klassischer gesundheitspolitischer Debatten stärker einzubringen. Aus Sicht des Vorstands habe sich dieser Schritt bewährt: Die Kammer profitiere von zusätzlichen Zugängen zu Politik und Verwaltung, einem breiteren Netzwerk sowie einer stärkeren Interessenvertretung auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Die Kammerversammlung teilte diese Einschätzung mit breiter Mehrheit.
Ergänzungswahlen für Ausschüsse
Bei den Ergänzungswahlen zu den Ausschüssen besetzte die Kammerversammlung mehrere Positionen neu. Für den Ausschuss „Satzung, Berufsordnung und Berufsethik“ stimmte sie für Bettina Tietz-Roder (Psychotherapeut:innenNRW) als Mitglied; zum stellvertretenden Mitglied wurde Lara Aror (Psychotherapeut:innenNRW) gewählt. Auch im Ausschuss „Antidiskriminierung und Diversität“ wurden vakante Positionen neu besetzt: Die Kammerversammlung wählte Annika Kleischmann (DGVT plus) zum Mitglied und Eileen Murray (DGVT plus) zum stellvertretenden Mitglied.
Aus Ausschüssen und Kommissionen
Auch die Ausschüsse informierten über ihre Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen aus ihren Arbeitsbereichen, vielfach in Form schriftlicher Berichte. Für den Ausschuss „Fort- und Weiterbildung“ gab die Vorsitzende Barbara Lubisch mündlich einen Überblick über den Stand der psychotherapeutischen Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen. Während die Zahl akkreditierter Weiterbildungsstätten weiter steige, blieben ausgeschriebene und besetzte Weiterbildungsstellen deutlich hinter dem Bedarf zurück. Darüber hinaus bestehe bei einzelnen Regelungen weiterhin Klärungsbedarf. Den vom 48. DPT beschlossenen Änderungen der Weiterbildungsordnung – etwa der Aufnahme der Bereichsweiterbildung Hypnotherapie – schloss sich der Ausschuss an.
Mehrere Kommissionen der Kammer befassen sich mit spezifischen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung und Berufsausübung. Über die Arbeit der Kommission „QS Erprobung NRW“ berichtete Sprecher Martin Zange . Die Kommission verfolge intensiv die Entwicklungen in den Gremien und Instituten, die auf Landes- und Bundesebene in das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in der ambulanten Psychotherapie involviert sind. Unverständlich bleibe, dass bei hohem Spardruck im Gesundheitswesen viel Geld für ein Verfahren ausgegeben werde, das die Qualität der Versorgung weder messen noch verbessern könne, kritisierte Martin Zange. Die Forderung der Kommission, das QS-Erprobungsverfahren zu beenden, fand in der Kammerversammlung breite Zustimmung.
Zwölf Resolutionen setzen deutliche Signale
Mit insgesamt zwölf Resolutionen setzte die Kammerversammlung ein starkes berufspolitisches Zeichen. Die Beschlüsse reichen von der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung über die Sicherung ambulanter und stationärer Versorgung bis hin zu Klimaschutz, Antidiskriminierung und dem Schutz psychischer Gesundheit.
Die Resolutionen finden sich auf der Kammer-Homepage unter diesem Link.








