Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zum Thema Suizidassistenz

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tangiert das Thema Suizidassistenz ganz erheblich. Insbesondere geht es um die Rolle, die sie bei der Begleitung sterbewilliger Menschen spielen können. Aktuell ist der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regelungen zur Suizidassistenz vorzulegen, da mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 das Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz aufgehoben wurde. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat sich angesichts der laufenden parlamentarischen Diskussion intensiv mit zentralen Fragestellungen hierzu befasst und eine Stellungnahme zum Thema Suizidassistenz [PDF, 126 KB] erarbeitet.

„Wir blicken bei diesem Thema auf ein unlösbares Dilemma“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Einerseits achten wir als Berufsstand den freien Willen eines Menschen, aus dem Leben zu scheiden, und möchten uns dem nicht widersetzen. Andererseits wissen wir aus unserer psychotherapeutischen Praxis, wie schwer es ist, den freien Willen eines Menschen zu erfassen. Ebenso wissen wir, dass es Zusammenhänge zwischen dem Sterbewunsch und einer krankheitswertigen psychischen Störung geben kann. Und als Profession sind wir der Heilung, Linderung und Prävention psychischer Krankheit verpflichtet.“

Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema bedeute daher, Suizidassistenz und Suizidprävention als Einheit zu betrachten, wird in der Stellungnahme festgehalten. „Indem der/dem Sterbewilligen bis zuletzt in nondirektiver Weise alternative Möglichkeiten zum Suizid angeboten werden, wird einerseits der Weg zur Umsetzung des Suizidwunsches freigehalten, andererseits der möglicherweise krankheitsbedingten Überformung des freien Willens Rechnung getragen“, sagt Gerd Höhner.

Die Stellungnahme wurde vom Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erarbeitet und von den Mitgliedern der Kammerversammlung mit breiter Mehrheit angenommen. „Wünschenswert ist, dass die Stellungnahme zu diesem nicht einfachen Thema in der Profession mit breiter Beteiligung diskutiert wird“, erklärt Gerd Höhner. Geplant sei zudem, den Kammermitgliedern eine Veranstaltung zu Aspekten der Suizidassistenz anzubieten.

Meldungen abonnieren