Umfrage zur Nutzung von Sprachmittlung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Menschen, die nicht oder nicht ausreichend gut Deutsch sprechen – beispielsweise viele Geflüchtete – benötigen für das Gespräch mit einer Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten oder einer Ärztin bzw. einem Arzt professionelle Übersetzende und Dolmetschende mit möglichst interkulturellen Kenntnissen („Sprach- und Kulturmittelnde“). Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) setzt sich daher für einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung ein. (S. a. das Positionspapier „Sprachmittlung als Leistung ins SGB V aufnehmen“ [PDF, 219 KB] von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.)

Bisher liegen jedoch noch unzureichende Daten darüber vor, wie Sprachmittlung speziell in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt wird und welche Herausforderungen sich dabei ergeben. Um einen besseren Überblick über die aktuellen Verhältnisse zu erhalten, hat die Arbeitsgemeinschaft eine Umfrage zur Nutzung und Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gestartet und bittet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um ihre Mitwirkung. Die anonym durchgeführte Kurz-Umfrage nimmt 5-10 Minuten Zeit in Anspruch und läuft bis zum 15. August 2021.

Hier können Interessierte an der Umfrage teilnehmen [externer Link].

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