Vorabinformation zur anstehenden Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) ermittelt jährlich im Herbst Daten zu den Kostenstrukturen in psychotherapeutischen, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG). Befragt wird eine repräsentative Stichprobe von maximal 7 Prozent aller Vertragspraxen. Die Ergebnisse der Kostenstrukturanalyse werden auf alle Praxen hochgerechnet. Ihre Veröffentlichung ist für Sommer 2027 vorgesehen. 

Die Befragungsbögen für das Berichtsjahr 2025 werden Anfang Oktober 2026 verschickt. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die für die diesjährige Erhebung ausgewählt wurden, sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Nach Erhalt des Schreibens haben sie vier Wochen Zeit, die Fragen zu beantworten. 

Erhebungsziele und mögliche Analysen

Die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes liefert empirische Daten zur wirtschaftlichen Situation psychotherapeutischer Praxen. Unter anderem werden Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge abgebildet. Die Ergebnisse fließen in die Berechnung der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Gesundheitssektors ein. Zugleich dienen sie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Vergütung vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Praxisinhabende können die ermittelten Daten für betriebswirtschaftliche Vergleiche in Bezug auf ihre eigene Praxis heranziehen. Kammern und Berufsverbände können die Ergebnisse für ihre berufspolitische Arbeit nutzen, etwa um die wirtschaftliche Situation der Berufsgruppe darzustellen und zu analysieren, wie die Kostenstrukturdaten vom Bewertungsausschuss in die Vergütungsberechnung übersetzt werden.