Landessozialgericht setzt Honorarkürzung für Psychotherapie vorläufig aus
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Damit ist die angekündigte Honorarkürzung von 4,5 Prozent zunächst gestoppt. Vorausgegangen war eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die zugleich Eilrechtsschutz beantragt hatte.
Nach Angaben der KBV sieht das Gericht erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses und hat den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Damit wird die geplante Honorarkürzung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zunächst nicht vollzogen. Nun muss das Gericht im weiteren Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Vergütungsabsenkung entscheiden.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte die geplante Honorarkürzung bereits im März als problematisches Signal für die psychotherapeutische Versorgung bewertet und auf mögliche Auswirkungen für die Versorgung sowie die Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses hingewiesen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren. Nähere Informationen gibt es bei der KBV [externer Link].