Petition gegen das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf am 26. September 2018 das Bundeskabinett passiert hat, soll u.a. bewirken, dass gesetzlich Krankenversicherte schneller Termine bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bekommen. In Artikel 1 Nummer 51 b zu § 92 SGB V Abs. 6a sieht der Entwurf dafür eine „gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ vor: In Voruntersuchungen sollen speziell qualifizierte Ärztinnen,  Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten festlegen, welches Hilfe- oder Therapieangebot die Betroffenen erhalten sollen.

Petition kann bis 13. Dezember gezeichnet werden

Gegen diesen Gesetzesentwurf haben der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemeinsam eine Petition gestartet, die bis zum 13. Dezember 2018 gezeichnet werden kann. Das Gesetzesvorhaben diskriminiere im Entwurf zum § 92 SGB V Abs. 6a eine ganze Patientengruppe, heißt es im Petitionstext. „Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.“ Zudem würde eine weitere Hürde vor der eigentlichen Behandlung entstehen. Die Verbände fordern in ihrer Petition daher die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 SGB V Abs. 6a TSVG ersatzlos gestrichen wird.

Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnt eine gestufte und gesteuerte Versorgung ab

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat am 23. November 2018 den Passus zu einer gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung im TSVG-Entwurf abgelehnt. Es seien damit neue Hindernisse in der Versorgung psychisch kranker Menschen zu erwarten. Darüber hinaus würde mit hierarchischen Zuweisungswegen die Qualifikation von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten infrage gestellt und ihnen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung abgesprochen. Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats in ihrer Resolution „Niederschwelligen und direkten Zugang zur Psychotherapie erhalten, Diskriminierung psychisch kranker Menschen verhindern!“ vom 24. November 2018 und fordert die Mitglieder des Bundestages darin ebenfalls auf, den entsprechenden Absatz ersatzlos zu streichen.

DPT kritisiert weitere Hürden und fordert die Reform der Bedarfsplanung

Auch der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 kritisierte den TSVG-Entwurf. Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinien-Psychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass jenseits der Großstädte mehr Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen.

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