Tag der Neuapprobierten: Erste Absolventinnen und Absolventen nach neuem Recht starten ins Berufsleben

Die neu approbierten Kammermitglieder nach neuem Recht beim Tag der Neuapprobierten – gemeinsam mit dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Am 21. Februar 2026 begrüßte die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen rund 20 Neuapprobierte in ihrer Düsseldorfer Geschäftsstelle. Erstmals nahmen ausschließlich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teil, die ihre Approbation nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes erworben haben – und damit bereits mit Abschluss ihres Studiums die Berufsbezeichnung führen und ihre Weiterbildung aufnehmen können. 

Für sie beginnt damit nicht nur die berufliche Praxis, sondern auch die konkrete Mitgestaltung eines Modells, das sich im Aufbruch befindet. Der Tag bot Orientierung in dieser Phase – von Rolle und Aufgaben der Kammer über Fragen der Altersvorsorge bis hin zu Aufbau und Finanzierung der Weiterbildung. Über den gesamten Verlauf der Veranstaltung zeigte sich: Der Informationsbedarf ist groß, das Interesse an Mitwirkung ebenso.

Selbstverwaltung aktiv gestalten

Mit einem herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Approbation eröffnete Kammerpräsident Andreas Pichler das Programm. Mit dem Eintritt in den Berufsstand beginne zugleich die Mitgliedschaft in der Kammer – und damit die Mitwirkung an der beruflichen Selbstverwaltung, so Andreas Pichler.

Was das konkret bedeutet, verdeutlichte der Präsident am Aufgabenportfolio der Kammer: Sie schaffe verbindliche Grundlagen für die Berufsausübung, entwickle Qualitätsstandards weiter und bringe die fachliche Expertise des Berufsstandes in politische Entscheidungsprozesse ein. Im kontinuierlichen Dialog mit dem Gesetzgeber, Institutionen und weiteren Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens vertrete sie die Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, betonte Andreas Pichler. Selbstverwaltung heiße, Verantwortung zu übernehmen – für die Profession ebenso wie für die Patientinnen und Patienten. Die neue Generation sei eingeladen, diesen Prozess aktiv mitzugestalten.

Altersvorsorge als strukturelle Absicherung

Mit dem Berufsstart rücken neben fachlichen Perspektiven auch Fragen der sozialen Absicherung in den Blick. Jens Mittmann, Abteilungsleiter im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, stellte die berufsständische Altersvorsorge als speziell auf freie Heilberufe zugeschnittenes Angebot vor. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung arbeite das Versorgungswerk kapitalgedeckt: Beiträge würden angelegt und dienten dem Aufbau der eigenen Rentenanwartschaft, erläuterte Jens Mittmann.

Daraus ergäben sich klar definierte Leistungsansprüche – von der Altersrente über Leistungen bei Berufsunfähigkeit bis zur Hinterbliebenenversorgung. Die Beitragspflicht orientiere sich an der jeweiligen beruflichen Situation: Angestellte könnten sich ganz oder teilweise befreien lassen, Selbstständige zahlten einkommensbezogen ein und verfügten über flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Ein früher Einstieg zahle sich aus, unterstrich Jens Mittmann – insbesondere durch die langfristigen Anlageeffekte.

Approbation – welche Wege stehen offen?

Welche beruflichen Optionen eröffnet die Approbation – und welche Rolle spielt dabei die Weiterbildung? Dieser Frage widmete sich Vorstandsmitglied Mirka Münzebrock-Child. Anders als frühere Generationen beginnen die neuen Mitglieder ihre Laufbahn unmittelbar nach dem Studium als approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – und sind damit von Beginn an zur Ausübung von Heilkunde befugt, so Mirka Münzebrock-Child.

Damit eröffnen sich grundsätzlich zwei Wege: Eine Beschäftigung sei auch ohne begonnene Weiterbildung möglich; die fachlich und organisatorische Verantwortung liege dann bei der jeweiligen Einrichtung. Wer hingegen eigenverantwortlich heilkundlich arbeiten wolle, müsse den Fachpsychotherapeutenstandard gewährleisten – jenen Qualitätsmaßstab, der regulär im Rahmen der Weiterbildung erworben werde. Zudem sei die abgeschlossene Weiterbildung Voraussetzung für den Eintrag ins Arztregister und damit für die Behandlung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Weiterbildung sei somit nicht Voraussetzung für Heilkunde an sich, wohl aber der strukturierte Weg zu fachlich und haftungsrechtlich abgesicherter Berufsausübung sowie zu weiterführenden Entwicklungsperspektiven, so Mirka Münzebrock-Child.

Weiterbildung: Struktur und Perspektive

Wie dieser Weg konkret ausgestaltet sei, erläuterte Vizepräsidentin Julia Leithäuser. In einem geregelten und qualitätsgesicherten Verfahren erwerbe man besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte psychotherapeutische Tätigkeiten. Am Ende stehe die Anerkennung als Fachpsychotherapeutin beziehungsweise Fachpsychotherapeut. Die Weiterbildung dauere fünf Jahre; stationäre und ambulante Anteile ließen sich flexibel kombinieren. Auf Wunsch könne außerdem auch ein Jahr im institutionellen Bereich absolviert werden, führte Julia Leithäuser aus.

Eine zentrale Neuerung sei die Rolle der Kammern: Sie akkreditieren Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte, genehmigen Supervisorinnen und Supervisoren sowie Selbsterfahrungsleitungen und nehmen die abschließende Fachprüfung ab, erläuterte Julia Leithäuser. Die Ausgestaltung und Regelung der Weiterbildung liege damit nun in der Verantwortung der Kammern – und somit in der Selbstverwaltung des Berufsstands. 

Weiterbildung im Aufbau

Die Reform sei ein wichtiger Schritt, ordnete Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge ein – doch formale Vorgaben allein garantierten noch keine reibungslose Umsetzung. Das frühere System habe stark auf der finanziellen Belastung des Nachwuchses beruht, mit spürbaren Folgen für Chancengleichheit und Arbeitsbedingungen. Die Umstellung auf eine Weiterbildung in Anstellung schaffe nun tragfähigere Grundlagen, erläuterte Elisabeth Dallüge.

Gleichzeitig bleibe die praktische Umsetzung anspruchsvoll. Zwar gebe es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche beantragte und bewilligte Weiterbildungsplätze, doch bedeute eine Zulassung nicht automatisch eine hinterlegte Stelle im Stellenplan. Hinzukomme, dass die Finanzierung der Weiterbildung politisch bislang nicht abschließend gesichert sei. Es handle sich daher um einen Entwicklungsprozess – einen, dessen konkrete Ausgestaltung auch vom Engagement und den Erfahrungen der neuen Generation abhänge.

Engagement und Austausch

Dass diese Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung und zur konstruktiven Auseinandersetzung mit den bestehenden Rahmenbedingungen vorhanden ist, zeigte der lebhafte Austausch im Plenum. Zahlreiche Nachfragen über den Tag hin machten deutlich, wie intensiv sich die neu approbierten Kammermitglieder mit ihren beruflichen Perspektiven und den strukturellen Gegebenheiten auseinandersetzen. Zum Abschluss dankte Kammerpräsident Andreas Pichler den Teilnehmenden für ihr Engagement und wünschte ihnen einen weiterhin erfolgreichen Start ins Berufsleben.

Reform des Psychotherapeutengesetzes und neue Weiterbildung

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019 wurde die Qualifikation zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten grundlegend neu geregelt. Seit dem 1. September 2020: Die Approbation wird bereits mit Abschluss eines universitären Psychotherapiestudiums (und einer staatlichen Prüfung am Ende dieses Studiums) erworben.

Die anschließende Weiterbildung erfolgt in Form einer fünfjährigen Gebietsweiterbildung – analog zu anderen Heilberufen. Sie führt zur Anerkennung als Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche oder für Neuropsychologische Psychotherapie.

In Nordrhein-Westfalen bildet die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO PT) der Psychotherapeutenkammer NRW die rechtliche Grundlage. Der Vorstand beschloss am 28. Juni 2023 ergänzende Richtlinien und Kriterienkataloge, die Anforderungen an Weiterbildungsstätten, -befugte sowie Inhalte konkretisieren. Weiterführend Informationen gibt es hier

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